Wie handhabt ihr das?
Aufgebotsantrag wegen eines verlustigen Grundschuldbriefes wird vom Gläubiger gestellt. Antrag ist schlüssig und vollständig, das Aufgebot kann erlassen werden.
Wird der bisher nicht beteiligte Eigentümer informiert?
Zustellung an Eigentümer?
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Ich schreibe beim Gläubigerantrag ohne Beteiligung des Eigentümers folgendes:
Es kann dem Antrag auf Aufgebot des Grundschuldbriefes noch nicht entsprochen werden. Sie sind als Gläubiger des Rechts zwar antragsberechtigt, aber nicht der einzige potentiell Berechtigte des Rechts. Das könnten auch die Eigentümer (z. B. im Falle eines Eigentümerrecht) sein, so dass diese dem Antrag beitreten müssen.
Um förmliche(!) Zustimmung aller Eigentümer zu diesem Verfahren wird also gebeten. Eine eidesstattliche Versicherung der Eigentümer erscheint entbehrlich eine Anerbietung hierzu jedoch notwendig.
Im Übrigen wird gebeten die Löschungsreife des Rechts durch Einreichung einer Kopie der Löschungsbewilligung nachzuweisen. -
Das Recht ist valutiert und soll nicht gelöscht werden. Dem Gläubiger ist nur der Brief abhanden gekommen.
Und warum MÜSSEN sonst die Eigentümer dem Antrag beitreten? Das ergibt sich m. E. nicht aus dem Gesetz.
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Wenn das Recht tatsächlich noch valutiert und nicht gelöscht wird, also wirklich "nur" der Brief weg ist, reicht die "Information" des Eigentümers (also Durchschrift des Antrags zur Kenntnis an ihn). Wenn das alles aus dem Antrag so klar hervorgeht, würd ich das auch so machen.
Der Grund, warum ich das so (etwas abseits des FamFG) mache sind Erfahrungswerte:
"Meine" Banken, die diesen Antrag versuchen zu stellen, können kaum den Sachverhalt so schildern, das ich verstehe, was gemeint ist. Wenn ich das dem Eigentümer schicke, hat der "???" vor Augen, mehr ganz sicher nicht.
Aus Gründen der Vereinfachung (und damit ich mir sicher bin, dass ich den wirren Vortrag auch richtig verstanden habe), verlange ich die Löschungsbewilligung und die Zustimmungserklärung der Eigentümer, so dass dieser "gezwungen" ist, über das Recht mal nachzudenken.Hab nämlich auch schon erlebt, dass dann dabei ganz andere Sachen zusammen kamen:
Die Eigentümer sind verstorben und die Erben haben den Brief und die Bank weiß von nix. Oder: Das Recht ist vor laaaanger Zeit abgetreten (Volksbanken/Bausparkasse) und wieder zurück, woran sich der Eigentümer gut erinnert, die Bank durch mehrmalige Umfirmierung/Fusion und Mitarbeiterwechsel etc. nicht mehr und der Brief liegt unter einer anderen Nummer bei der Nachfolgerbank/bausparkasse.
Wenn ich in solchen Fällen den Eigentümer "nur" anhöre (mit kurzer Frist) und die Bank nicht nötige, sich mit dem aktiv (!) in Verbindung zu setzen, kommt sowas nicht ans Licht... -
Der Grund, warum ich das so (etwas abseits des FamFG) mache sind Erfahrungswerte:Dann ist gut. Ich dachte, an mir wäre so völlig etwas vorbeigegangen :). Ich danke dir und werde den Eigentümer nur "anhören".
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