Hallo,
ich finde recht wenig zur Frage, wie mit Antragstellern umzugehen sein könnte, die versuchen, die Rechtsantragsstelle als Diktatstelle zu nutzen. Bekannt ist mir Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 496 ZPO, Rn. 3 der von einem Inhalts-, nicht Wortprotokoll spricht.
Wie geht ihr mit Blinden und Analphabeten um? Den Antrag lese ich bei der Protokollaufnahme problemlos vor. Hier wurde jetzt bspw. (sprichwörtlich) verlangt, dass das PKH Formular samt Hinweisblättern (knapp 10 Seiten, wenn ich mich nicht irre) vorgelesen wird