Beamtenrechtlich sind wir dem Dienstherrn zu Treue, nicht zu Dankbarkeit verpflichtet. Beides fällt einem am Wunschgericht leichter...
Sehr schön gesagt :daumenrau.
Die meisten ZGBÄ sind am ... der Welt und können kaum mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Damit ist manches Personalproblem "hausgemacht" und die Personalflucht nicht verwunderlich.
Die Probleme sind insofern nicht "hausgemacht", als dass nicht das JM bzw. die OLGs (personalverwaltende Stellen) die Standorte der ZGBÄs festgelegt haben, sondern der Landtag das so beschlossen hat. Diesen Mist müssen jetzt alle ausbaden - die Mitarbeiter, die dort hin kommen, obwohl sie es nicht wollen, als auch die personalverwaltenden Stellen, die mit Sicherheit viel lieber die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen würden, als auch die paar - ich nenne sie mal "ständigen" Mitarbeiter der ZGÄs, die dauernd neue Kollegen einarbeiten müssen und zuletzt auch die Kundschaft, die sich zu recht drüber beschwert, dass es bei einigen ZGÄs nicht richtig läuft und die Vollzugsdauern immer weiter steigen, was wiederum kein Wunder ist, wenn alle 1 oder 2 Jahre ein Großteil des Personals getauscht wird.
Hätte man die Standorte mit mehr Bedacht gewählt, wären einige Probleme so nicht vorhanden. Aber hätte hätte Fahrradkette, jetzt ist es zu spät.
Zur Ausgangsfrage: Ich würde den Versetzungsantrag sofort stellen.
Ein weiterer denkbarer Weg zur Verbesserung der Situation wäre ein Antrag auf Telearbeit. Sofern die Gerüchteküche stimmt, soll dies bei den ZGÄs inzwischen möglich sein.