Wann Versetzungsantrag stellen ?

  • Beamtenrechtlich sind wir dem Dienstherrn zu Treue, nicht zu Dankbarkeit verpflichtet. Beides fällt einem am Wunschgericht leichter...


    Sehr schön gesagt :daumenrau.

    Die meisten ZGBÄ sind am ... der Welt und können kaum mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Damit ist manches Personalproblem "hausgemacht" und die Personalflucht nicht verwunderlich.


    Die Probleme sind insofern nicht "hausgemacht", als dass nicht das JM bzw. die OLGs (personalverwaltende Stellen) die Standorte der ZGBÄs festgelegt haben, sondern der Landtag das so beschlossen hat. Diesen Mist müssen jetzt alle ausbaden - die Mitarbeiter, die dort hin kommen, obwohl sie es nicht wollen, als auch die personalverwaltenden Stellen, die mit Sicherheit viel lieber die Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen würden, als auch die paar - ich nenne sie mal "ständigen" Mitarbeiter der ZGÄs, die dauernd neue Kollegen einarbeiten müssen und zuletzt auch die Kundschaft, die sich zu recht drüber beschwert, dass es bei einigen ZGÄs nicht richtig läuft und die Vollzugsdauern immer weiter steigen, was wiederum kein Wunder ist, wenn alle 1 oder 2 Jahre ein Großteil des Personals getauscht wird.
    Hätte man die Standorte mit mehr Bedacht gewählt, wären einige Probleme so nicht vorhanden. Aber hätte hätte Fahrradkette, jetzt ist es zu spät.

    Zur Ausgangsfrage: Ich würde den Versetzungsantrag sofort stellen.
    Ein weiterer denkbarer Weg zur Verbesserung der Situation wäre ein Antrag auf Telearbeit. Sofern die Gerüchteküche stimmt, soll dies bei den ZGÄs inzwischen möglich sein.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • ...
    Ein weiterer denkbarer Weg zur Verbesserung der Situation wäre ein Antrag auf Telearbeit. Sofern die Gerüchteküche stimmt, soll dies bei den ZGÄs inzwischen möglich sein.


    Sollte wohl, zumindest bald, so sein. Im Zuge der kommenden bayerischen Behördenverlagerungen

    (https://www.stmflh.bayern.de/landesentwickl…rlagerungen.pdf)


    nach Gusto unseres Finanzministers soll bekanntlich das Grundbuchamt des AG München in wesentlichen Teilen nach Oberviechtach (Luftlinie ca. 159 km) verlegt werden. Das dürfte ohne Telearbeit kaum machbar sein.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Morgen

    In Oberviechtach sollen nur 20 Bedienstete ihre Arbeit erledigen. Die 5 die derzeit schon da sind schreiben aktuell Grundbücher um. Und von den 5 Kollegen ist meines Wissens keiner aus München!

  • Hallo :)

    Ich habe dieses Jahr meine Prüfung abgelegt und bin nun seit 01.11.2016 an einem Grundbuchamt im Bezirk Baden.
    Mein Problem ist, dass dieses Grundbuchamt von meinem Wohnsitz ca 90 km einfacher Weg entfernt ist. Die Pendelei macht mir so keine Probleme, allerdings gehen die Benzinkosten ziemlich ins Geld, demnach kann ich dies nicht auf ewig durchziehen.
    In die Nähe ziehen kommt für nicht in Frage, da ich verheiratet bin und wir aktuell ein Haus bauen.

    Nun wollte ich von euch gerne wissen, wie lange man warten sollte bis man einen Versetzungsantrag stellt. Wenn ich diesen nun sofort stellen würde, käme dies bestimmt in irgendeiner Form unverschämt oder so rüber ?
    Was meint Ihr ?
    Immerhin sind die Wartezeiten bis man dann endlich versetzt wird aktuell ca 2 Jahre in Baden.

    Vielleicht hat ja jemand von euch schon diesbezüglich Erfahrung.

    Liebe Grüße

    Würdest du bei dieser Abordnung nicht Trennungsentschädigung gezahlt bekommen?
    Möglicherweise könntest du auch über öffentliche Verkehrsmittel pendeln... einige Gerichte - zumindest hier in NRW - bieten Jobtickets an, das ist dann noch mal günstiger als ein direktes Abo bei der Bahn. Kommt natürlich auf die Zugverbindung an...

    So könnte man bis zur Versetzung an die Wunschdienststelle wenigstens ein bisschen Geld sparen.

  • Die sozialen Gründe dürften den Ausschlag geben.
    Ein Lediger ohne Kinder dürfte keine Chance gegen einen Verheirateten mit Kindern haben......


    ja, ja .......und die Erde ist eine Scheibe ! :(


    Stimmt! Jeder Behördenleiter nimmt lieber einen neuen Mitarbeiter ohne Sonderurlaubsansprüche zur Pflege erkrankter Kinder, die auch außerhalb der Schulferien ihren Urlaub nehmen können und die zeitlich nicht durch die Öffnungszeiten der Kitas gebunden sind.

  • Die sozialen Gründe dürften den Ausschlag geben.Ein Lediger ohne Kinder dürfte keine Chance gegen einen Verheirateten mit Kindern haben......

    ja, ja .......und die Erde ist eine Scheibe ! :(

    Stimmt! Jeder Behördenleiter nimmt lieber einen neuen Mitarbeiter ohne Sonderurlaubsansprüche zur Pflege erkrankter Kinder, die auch außerhalb der Schulferien ihren Urlaub nehmen können und die zeitlich nicht durch die Öffnungszeiten der Kitas gebunden sind.


    Mir ist völlig neu, dass der Behördenleiter - also z. B. der Direktor des AG - einen großen Einfluss darauf hätte, welches Personal ihm die zuständige Oberbehörde zuordnet.

  • Die sozialen Gründe dürften den Ausschlag geben.Ein Lediger ohne Kinder dürfte keine Chance gegen einen Verheirateten mit Kindern haben......

    ja, ja .......und die Erde ist eine Scheibe ! :(

    Stimmt! Jeder Behördenleiter nimmt lieber einen neuen Mitarbeiter ohne Sonderurlaubsansprüche zur Pflege erkrankter Kinder, die auch außerhalb der Schulferien ihren Urlaub nehmen können und die zeitlich nicht durch die Öffnungszeiten der Kitas gebunden sind.


    Mir ist völlig neu, dass der Behördenleiter - also z. B. der Direktor des AG - einen großen Einfluss darauf hätte, welches Personal ihm die zuständige Oberbehörde zuordnet.


    Bei Personal frisch aus der Prüfung hast Du sicher Recht. Bei späteren Versetzungen sieht das aber anders aus. Ich wurde hier erst nach einem Vorstellungsgespräch zunächst im Wege der Abordnung übernommen. Auch bis zum Ende der Abordnungszeit hätte mich mein neuer Dienstherr bei Nichtgefallen wieder zur alten Dienststelle zurückschicken können.

  • Hallo Ihr Lieben,

    Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
    Bis jetzt konnte ich mich noch nicht dazu durchringen einen Antrag zu stellen. Ich werde nun aber nächste Woche ganz sicher einen Stellen.
    Ich bin aktuell nur sehr verunsichert, da ich von Kolleginnen gehört habe, dass wenn ein Versetzungsantrag gestellt wird, man dann mit Absicht eine schlechte Beurteilung bekommt, damit man es schwerer hat, versetzt zu werden. ?
    Kann sowas wirklich sein ? Immerhin wirkt sich eine schlechte Beurteilung ja auch auf eine ggf. später mögliche Beförderung aus.?

    Für Antworten bin ich sehr dankbar.

  • Ich staune nur darüber, dass in BaWü ein Versetzungsgesuch binnen 2 Jahren Gehör finden kann. Hier in Sachsen kenne ich etliche, die seit vielen Jahren vergebens warten, endlich heimatnäher eingesetzt zu werden. Da scheinen mir 2 Jahre ein überschaubarer Zeitraum. Viel Glück!

    Es ist zwar OT, aber dazu noch kurz: Es mag relativ machbar sein, innerhalb von Baden oder innerhalb von Württemberg versetzt werden zu wollen (kommt natürlich auch drauf an, ob da, wo man hinmöchte, eine Stelle frei ist), aber über die gedachte Landesgrenze zwischen Württemberg und Baden ist es sehr schwierig!


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

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