Wann Versetzungsantrag stellen ?

  • Hallo :)

    Ich habe dieses Jahr meine Prüfung abgelegt und bin nun seit 01.11.2016 an einem Grundbuchamt im Bezirk Baden.
    Mein Problem ist, dass dieses Grundbuchamt von meinem Wohnsitz ca 90 km einfacher Weg entfernt ist. Die Pendelei macht mir so keine Probleme, allerdings gehen die Benzinkosten ziemlich ins Geld, demnach kann ich dies nicht auf ewig durchziehen.
    In die Nähe ziehen kommt für nicht in Frage, da ich verheiratet bin und wir aktuell ein Haus bauen.

    Nun wollte ich von euch gerne wissen, wie lange man warten sollte bis man einen Versetzungsantrag stellt. Wenn ich diesen nun sofort stellen würde, käme dies bestimmt in irgendeiner Form unverschämt oder so rüber ?
    Was meint Ihr ?
    Immerhin sind die Wartezeiten bis man dann endlich versetzt wird aktuell ca 2 Jahre in Baden.

    Vielleicht hat ja jemand von euch schon diesbezüglich Erfahrung.

    Liebe Grüße

  • Hallo :)

    Mein Problem ist, dass dieses Grundbuchamt von meinem Wohnsitz ca 90 km einfacher Weg entfernt ist. Die Pendelei macht mir so keine Probleme, allerdings gehen die Benzinkosten ziemlich ins Geld, demnach kann ich dies nicht auf ewig durchziehen.

    Leicht OT, aber daran gedacht wegen der Fahrtkosten (=Werbungskosten) einen Freibetrag eintragen zu lassen? Sollte zumindest die monatliche Belastung bis zur Versetzung erträglicher machen.

    Ash

  • Dann stimmen die Gerüchte also doch, dass bereits am ersten Tag über Versetzungsanträge nachgedacht wurden...
    (Bitte nicht persönlich nehmen, aber das stößt ein bisschen auf.)

    Warum? Es ist doch das gute Recht eines Jeden, möglichst optimal eingesetzt zu sein. Und davon mal abgesehen, weiß die personalverwaltende Stelle doch, wo man letztendlich arbeiten möchte. Das wurde ja bereits vorher abgefragt.

    Also nicht zögern, Antrag stellen!

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Sehe ich auch so.

    Wenn auch nur ein anderer Kollege deines Jahrgang nicht diese "Anstandswartezeit" (die es nicht gibt) abwartet und vor dir den Versetzungsantrag auf deine Wunschstelle gestellt hat, kann es sein, dass er/sie vor dir berücksichtigt wird, wenn eine Stelle frei wird. Da wird keiner darauf Rücksicht nehmen, dass du so nett warst und gewartet hast.

  • Ich staune nur darüber, dass in BaWü ein Versetzungsgesuch binnen 2 Jahren Gehör finden kann. Hier in Sachsen kenne ich etliche, die seit vielen Jahren vergebens warten, endlich heimatnäher eingesetzt zu werden. Da scheinen mir 2 Jahre ein überschaubarer Zeitraum. Viel Glück!

  • Warum? Es ist doch das gute Recht eines Jeden, möglichst optimal eingesetzt zu sein. Und davon mal abgesehen, weiß die personalverwaltende Stelle doch, wo man letztendlich arbeiten möchte. Das wurde ja bereits vorher abgefragt.

    Also nicht zögern, Antrag stellen!

    Das ist der Punkt. Scheinbar wurden bei diesen "Abfragen" freiwillig bestimmte ZGBÄ angegeben und dann sollen gleich wieder Versetzungsanträge gestellt werden? Das erschließt sich mir nicht ganz.
    Ich möchte nicht falsch verstanden werden, wirklich. Ich habe tonnenweise Verständnis für einen Versetzungsantrag und will niemandem sagen, dass er es lassen oder warten soll. Mich wundert einzig diese scheinbare Vorgehensweise.

  • Was, wenn der Erstwunsch gar nicht das ZGBA war? Wenn man ausnahmsweise mal derjenige war, den die Hunde bissen - und man den letzten Ort, den man sich vorstellen kann, als Dienstort hat?!

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Warum? Es ist doch das gute Recht eines Jeden, möglichst optimal eingesetzt zu sein. Und davon mal abgesehen, weiß die personalverwaltende Stelle doch, wo man letztendlich arbeiten möchte. Das wurde ja bereits vorher abgefragt.

    Also nicht zögern, Antrag stellen!

    Das ist der Punkt. Scheinbar wurden bei diesen "Abfragen" freiwillig bestimmte ZGBÄ angegeben und dann sollen gleich wieder Versetzungsanträge gestellt werden? Das erschließt sich mir nicht ganz.
    Ich möchte nicht falsch verstanden werden, wirklich. Ich habe tonnenweise Verständnis für einen Versetzungsantrag und will niemandem sagen, dass er es lassen oder warten soll. Mich wundert einzig diese scheinbare Vorgehensweise.


    Wir wurden seinerzeit auch nach der Wunschdienststelle befragt. Ich denke, diese Liste landete gleich im Müll. Ich kam dann mit drei anderen Frischlingen zur StA. In der alphabetischen Namensliste unserer Studiengruppe standen wir Vier untereinander.

  • Ich finde 180 km täglich fahren sind Grund genug sofort einen Versetzungsantrag zu stellen, das kostet ja auch jede Menge Zeit, nicht nur Fahrgeld.


    Die meisten ZGBÄ sind am ... der Welt und können kaum mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Damit ist manches Personalproblem "hausgemacht" und die Personalflucht nicht verwunderlich.

  • Für die Entscheidung, wer an ein Gericht versetzt wird, dürfte der Zeitpunkt der Stellung des Versetzungsantrags keine Rolle spielen. Die sozialen Gründe dürften den Ausschlag geben.
    Ein Lediger ohne Kinder dürfte keine Chance gegen einen Verheirateten mit Kindern haben.
    Aber vielleicht ist das im Südwesten ja anders.

  • Für die Entscheidung, wer an ein Gericht versetzt wird, dürfte der Zeitpunkt der Stellung des Versetzungsantrags keine Rolle spielen. Die sozialen Gründe dürften den Ausschlag geben.
    Ein Lediger ohne Kinder dürfte keine Chance gegen einen Verheirateten mit Kindern haben.
    Aber vielleicht ist das im Südwesten ja anders.

    Das ist richtig, aber um überhaupt in die "Sozialauswahl" zu gelangen, muss ich einen Versetzungsantrag gestellt haben.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Nun wollte ich von euch gerne wissen, wie lange man warten sollte bis man einen Versetzungsantrag stellt.

    Gar nicht warten, sofort.

    Unverschämt ist das ganz und gar nicht, du erschleichst dir ja keine Leistung die dir nicht zusteht, denn über die Versetzung entscheidet letztlich der Dienstherr. Du gibst ihm aber frühzeitig Futter für die richtige Entscheidung.

  • Den Antrag kannst du stellen, wann immer du möchtest. Hier haben zwei der drei neuen Kollegen ihren Versetzungsantrag bereits letzte Woche gestellt.
    Worauf warten?

  • Warum? Es ist doch das gute Recht eines Jeden, möglichst optimal eingesetzt zu sein. Und davon mal abgesehen, weiß die personalverwaltende Stelle doch, wo man letztendlich arbeiten möchte. Das wurde ja bereits vorher abgefragt.

    Also nicht zögern, Antrag stellen!

    Das ist der Punkt. Scheinbar wurden bei diesen "Abfragen" freiwillig bestimmte ZGBÄ angegeben und dann sollen gleich wieder Versetzungsanträge gestellt werden? Das erschließt sich mir nicht ganz.
    Ich möchte nicht falsch verstanden werden, wirklich. Ich habe tonnenweise Verständnis für einen Versetzungsantrag und will niemandem sagen, dass er es lassen oder warten soll. Mich wundert einzig diese scheinbare Vorgehensweise.

    Naja, bei der Abfrage gibt man natürlich mehrere "Wünsche" an. In der Regel die Orte, zu denen die Entfernung noch am kleinesten ist zum Wohnort. Auch, wenn sie ggf. das ZGBA mit 90 km Entfernung angegeben hat, kann es doch durchaus sein, dass dieses nur der Notnagel, also das letzte "Wunschgericht" war, um nicht ggf. 150 km weit einfache Strecke fahren zu müssen.
    Ich sehe da kein Problem. Antrag stellen und gut ist. Danken, dass man es nicht tut, wird's ihr eh keiner. ;)

  • Ich wollte damals, frisch von der Prüfung, auch noch warten, weil ich höflich sein wollte. Habe aber mit Kollegen darüber gesprochen und die haben zu mir gesagt: Nicht warten. Das erwartet keiner. Es dankt dir auch keiner, wenn du wartest.

    Also stelle ihn ruhig. Das gehört dazu und es nimmt dir keiner übel.

    So kann besser die Personalsituation geplant werden.

  • Antrag stellen und gut ist. Danken, dass man es nicht tut, wird's ihr eh keiner. ;)

    :wechlach: :wechlach: Nee. Von einem Dank oder etwas, das dem ähnlich ist, ist man in der Verwaltung weit ab.

    @ Blümchen1992:
    Dein Fell ist Dir näher als das der anderen.
    Stell den Antrag. Fertig.
    Warten musst Du sowieso. Warum nicht jetzt schon damit anfangen?
    Alles Gute!

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Mein Behördenleiter war auch nicht erfreut, dass ich drei Monate nach Dienstantritt Versetzungsantrag gestellt habe. Ich war aber auch nicht erfreut, dorthin versetzt zu werden.

    Wir sind doch aber alle erwachsen. Jeder Verwaltung muss doch klar sein, was kommt, wenn die Neuen wieder von weit auswärts kommen. Die wenigsten Auswärtigen bleiben doch am ersten Verwendungsort hängen...

    Nebenbei: Mein Direktor war dann schneller weg als ich, weil er sich für höhere Weihen empfohlen hat... Da hat er auf seine alte Dienststelle auch keine Rücksicht genommen. Zack, weg war er.

    Beamtenrechtlich sind wir dem Dienstherrn zu Treue, nicht zu Dankbarkeit verpflichtet. Beides fällt einem am Wunschgericht leichter...

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