Stellenanhebung oder bei voller Bezahlung zu Hause bleiben, ist hier die Frage :-)

  • Guten Morgen an die Kollegen, insbesondere an die Interessenvertreter der Gerichte!


    Hier ist das Futter, womit man quasi die Stellenanhebung erzwingen kann. Sehr leicht sollte das für die A 9 er Kollegen gehen:

    http://www.bundesverwaltungsgericht.de/entscheidungen…90516U2C14.15.0

    Falls die Verwaltung die Stellenanhebungen nicht durchführt, bleibt der betreffende Kollege einfach bei voller Bezahlung zu Hause (so wie hier im Fall praktiziert und rechtlich abgesegnet).

    Die Entscheidung wurde frisch eingestellt.

    Viel Spaß beim Verhandeln! :)

    LG Quest

    PS: Falls wer nähere Erläuterungen will, kann ich gerne tiefer in die Materie eintauchen.

  • Zunächst mal vielen Dank für das Einstellen dieser Entscheidung.

    Mich würde konkret interessieren, welchen Honig man daraus saugen kann. Bei mir persönlich besteht z. B. ein auffallendes Mißverhältnis: A9 und 0,6 AKA Grundbuchsachen. Befördert wird hier in Sachsen ohnehin nicht...

    Insbesondere frage ich mich, auf welche allgemein anerkannten Grundsätze man sich denn stützen könnte, wenn es um die Frage geht, welche Tätigkeiten des Rechtspflegers in einem bestimmten Amt unangemessen sind.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • @ Pfänder: Grundbuch ist mindestens A 12 die Dienstpostenbewertungsvermutung. In BaWü ist das glaub ich mit A 13 bewertet. Dazu gibt es einen Aufsatz von Lissner.

    Weiterhin muss man wissen, dass es für Rechtspfleger kein Sachgebiet mit einer Dienstpostenbewertung von unter A 10 gibt. Egal in welchem Bundesland. Für A 9 er kann der Dienstherr keinen Posten mit A 9 andrehen. Daher dürfte zwangsläufig die Stellenhebung anstehen oder man bleibt halt zu Hause.

    Wende dich bitte an deine Gewerkschaft (DJG?) oder den örtlichen Personalrat, damit er die Quellen anzapfen kann, die kostenlose Rechtsberatung anbieten (z.B. der DBB mit seinem Dienstleistungszentrum).

  • @ Pfänder: Grundbuch ist mindestens A 12 die Dienstpostenbewertungsvermutung. In BaWü ist das glaub ich mit A 13 bewertet. Dazu gibt es einen Aufsatz von Lissner.

    Weiterhin muss man wissen, dass es für Rechtspfleger kein Sachgebiet mit einer Dienstpostenbewertung von unter A 10 gibt.


    Gibt es denn tatsächlich in allen BL Dienstpostenbewertungen für Rechtspfleger? D:gruebel:as höre ich zum ersten Mal.

    Und die Möglichkeit, mit dem Aufgabengebiet A 12 oder 13 erreichen zu können, klingt ja schön, hilft aber nicht, wenn die Beförderungen nicht entsprechend erfolgen.

  • Richtig ist, dass man nicht verlangen kann, dass man in die Höhe befördert wird (siehe auch Entscheidungsgründe der angehängten Entscheidung). Man kann aber verlangen amtsangemessen beschäftigt zu werden. Das ist ein gewichtiger Unterschied.

    In Berlin sind knapp 1/3 tel aller Rechtspfleger A 9. Viele sind über 20 Jahre in der Justiz tätig und oft genug in A 12 / 13 er Sachgebieten beschäftigt. Wenn die gesammelt beschließen, den Dienstherren aufzufordern eine amtsangemessene Beschäftigung anzubieten (wobei es A 9 er Sachgebiete nicht gibt) und bei fehlendem Angebot man bei voller Bezahlung zu Hause bleibt - Preisfrage: Was passiert dann? Der Dienstherr wird auf die Tube drücken und das machen, was er seit Jahrzehnten unterlassen hat, nämlich den Leuten das Geld zu geben, was sie verdienen.


    Für alle Kollegen, die das Wort Dienstpostenbewertung noch nie gehört haben, empfehle ich den Aufsatz von Lissner:

    „Die Dienstpostenbewertung für Rechtspfleger – ein notwendiges Übel?“, Rechtspfleger 2015, Heft 9-10, Seite 517

    Dort wird darauf eingegangen, warum eine Dienstpostenbewertung erforderlich ist (Rechtsprechung und beamtenrechtlich vorgeschrieben!). In Berlin haben fast alle Behörden außer die Justiz eine Dienstpostenbewertung. Sie ist im Berliner Landesbeamtenrecht sogar ausdrücklich vorgeschrieben und gemacht wird es trotzdem nicht.

    Nachtrag: Es gibt (noch) nicht in allen Bundesländern die Dienstpostenbewertung. Sie wird aber zwangläufig komen (müssen).

  • Ich warne vor zu großer Euphorie ob dieser Entscheidung ;).

    Wenn die Justizverwaltung zu einer Dienstpostenbewertung gezwungen wird, könnte die vielleicht nach Kassenlage ausfallen.

    Es ist fraglich, ob ein (Ober-)Verwaltungsgericht sich dazu herablässt, eine punktgenaue Bewertung einer bestimmten Tätigkeit herbei zu führen. Da kommt dann vielleicht heraus, dass z.B. Grundbuchsachen in der Regel amtsangemessen in A12 ausgeübt werden können, im Einzelfall aber auch A11 oder A13 sein können. Viel weiter wäre man dann auch nicht.

    Auch hat die Bewertung eines Dienstpostens in der Rechstpflegerei ja keine unmittelbare Auswirkung auf das Statusamt des Dienstposteninhabers, es ist - zumindest in Baden-Württemberg - lediglich ein formelles Kriterium, um sich auf eine entsprechende Beförderungsstelle bewerben zu können. Wer von den zulässigen Bewerbern dann befördert wird, ist von der Beurteilung und der Anzahl der verfügbaren Stellen abhängig.

    So zumindest aus meinem südwestlichen Blick. Dass es in anderen Bundesländern ganz andere Konstellationen gibt, ist unbenommen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Klingt für mich alles gut und schön. Die Entscheidung wird aber hauptsächlich damit begründet, dass man den Beamten vor einer Überforderung schützen will. Wird der Dienstherr sich nicht -zumindest insgeheim- sagen "Ah Rechtspfleger xy fühlt sich überfordert" und dies in der Zukunft entsprechend berücksichtigen.

    Okay rhetorische Frage. Wer das durchzieht, muss wohl eh auf keine Karriere (nach evtl. Zwangsbeförderung) mehr hoffen. Ich würde als Dienstherr auch folgendes tun: Beförderung der Rechtspfleger, die sich nicht an der Sache beteiligen. Rechtspfleger-Querulanten werden auf die niederbewerteten Stellen versetzt. Und dort bleiben Sie dann. Basta!

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • So lange die Rechtspflegerdienstposten mit A9 bis A13 gebündelt sind, kann ich den Versuch niemandem guten Gewissens empfehlen. Und ob ich eine Dienstpostenbewertung wie in Ba-Wü möchte?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Es gibt bei uns keine Dienstpostenbewertung (Hessen). Und daher bin ich der Meinung das wir darüber auch nicht in höhere Ämter kommen können, solange es diese nicht gibt.

    Die Laufbahn des gehobenen Dienstes ist von A9 bis A13Z.. Es gibt im Raum noch den Begriff der "Funktionsstellen". Da wird mehr oder weniger schnell befördert.

    Ausschlaggebend ist aber bei sowas immer noch die Geschäftsverteilung des jeweiligen Gerichtes. Und solange es den Rechtspflegerrat nicht im Gesetz gibt.. wird es auch immer Willkür sein ob du in ein Interessantes Funktionsdezernat kommst oder nicht.

    Jetzt mal Butter bei die Fische: Wo kommen den die meisten A9er hin.. in die ungeliebten Dezernate .. die nicht Funktion sind.. man muss sich oftmals den Wechsel in ein lukratives Sachgebiet auch erarbeiten.


    Ach ...
    Übrigens ist es schön wenn du die DJG anführst.. aber es gibt auch noch den Rechtspflegerverband.. der vielleicht noch attraktiver für die Rechtspfleger ist... (nur als Anregung in eigener Sache)

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Der Rechtspflegerverband in Berlin ist tot. Von denen habe ich NIE was gehört. Die kommen nicht in die Häuser, die reden nicht mit mir, schreiben mir keine Entwürfe für Musterklagen und sonst was.

    Wegen der Stellenbündelung such ich noch die BVerfG-Entscheidung raus, woraus sich ergibt, dass diese unzulässig ist.

    Und noch was: Die Dienstpostenbewertung von BaWü ist meinem Empfinden nach richtig gut gemacht. Für Berlin wäre diese Dienstpostenbewertung eine klare Aufwertung.

    @ Gegs: bei 1/3 tel A 9 er Rechtspflegern wird es schwierig vom Dienstherren alle zu mobben. Zumal es in Berlin eine Karriere gibt. Wenn Alle Berliner Kollegen so denken, dann gute Nacht. Dann sollen sie nicht heulen, wenn sie wie die Schafe rasiert werden oder die "Chinesen" Deutschlands sind.

  • @ Gegs: bei 1/3 tel A 9 er Rechtspflegern wird es schwierig vom Dienstherren alle zu mobben. Zumal es in Berlin eine Karriere gibt. Wenn Alle Berliner Kollegen so denken, dann gute Nacht. Dann sollen sie nicht heulen, wenn sie wie die Schafe rasiert werden oder die "Chinesen" Deutschlands sind.

    Nana mit der Aussage wäre ich vorsichtig. Freunde von mir waren gerade 2 Jahre beruflich in Shanghai. Sie haben berichtet, dass das dort geltende Arbeitsrecht teilweise um vieles arbeitnehmerfreundlicher ist als hier zu Lande.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Danke für das Raussuchen der Entscheidung.

    "Eine Dienstpostenbündelung (sogenannte Topfwirtschaft) ist nur zulässig, wenn für sie ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher sachlicher Grund kann insbesondere dann angenommen werden, wenn der von der Dienstpostenbündelung betroffene Bereich Teil der sogenannten „Massenverwaltung“ ist, bei der Dienstposten in der Regel mit ständig wechselnden Aufgaben einhergehen."

    Ich halte fest: Rechtspflegerarbeit ist keine Verwaltungstätigkeit und daher keine Massenverwaltung (obwohl wir massenweise Arbeit haben). Es gibt keine ständig wechselnden Aufgaben, denn diese sind im RPflG bundesweit festgehalten.

    Ergebnis: Dienstpostenbündelungen für Rechtspfleger sind unzulässig.


    Achtung Ironie: Das Kammergericht arbeitet so sehr an der Dienstpostenbewertung, dass der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe des Kammergerichts seit dem 23.04.2015 vorliegt. Wobei der Anlass für die Einrichtung das Urteil vom 30. Juni 2011, AZ: 2 C 19/10 ist. Nur leider hat man danach das Ganze eingefroren. Dazu kann ich nur sagen, dass wir billigst eingestuft worden sind. Ich werde Alles dafür tun, dass diese miese Bewertung nicht übernommen wird und wir BaWü-Dienstpostenbewertungen bekommen.

    Wir sind jetzt im Jahr 2016 und bald im Jahr 2017. Jedes Jahr, in dem keine Dienstpostenbewertung eingeführt wird, ist bares eingespartes Geld für das Land Berlin - zu Lasten der Kollegen.

    Der Skandal ist, dass es im Berlinder Landesbeamtengesetz verlangt ist, die Dienstpostenbewertung durchzuführen, dies seit Jahren nicht gemacht wird. Es dann eine Entscheidung des BVerwG von 2011 gibt und man sich locker über ein halbes Jahrzehnt Zeit lässt gesetzlich Vorgeschriebenes das zu machen. Und wir wollen die JUSTIZ sein? Wir halten uns ja nicht mal selbst ansatzweise an die Gesetze.

    @ Gegs: Chinesen, damit habe ich gemeint: gute hochwertige Arbeit zu billigsten Schleuderpreisen. Damit meine ich, dass Berliner Beamte hochwertige Arbeit unter Wert verkaufen.

  • Wenn Du etwas mehr von der ausgewählten Stelle der Begründung zitierst:

    "Eine Dienstpostenbündelung ist daher nur zulässig, wenn für sie ein sachlicher Grund besteht. Ein solcher sachlicher Grund kann insbesondere dann angenommen werden, wenn der von der Dienstpostenbündelung betroffene Bereich Teil der sogenannten „Massenverwaltung“ ist, bei der Dienstposten in der Regel mit ständig wechselnden Aufgaben einhergehen. Der Dienstherr muss sich bewusst machen, welche Dienstposten von der Bündelung betroffen sind und welche Aufgaben in dieser Spannweite anfallen. Andernfalls besteht nicht die - für die Zulässigkeit einer Dienstpostenbündelung wiederum erforderliche - Möglichkeit einer angemessenen Leistungsbewertung. Von einer solchen Möglichkeit ist grundsätzlich auszugehen, wenn in die Bündelung höchstens drei Ämter derselben Laufbahngruppe einbezogen werden. Werden mehr als drei Ämter einbezogen (vgl. § 18 Satz 2 Alternative 2 BBesG), bedarf es dafür einer besonderen, nur in Ausnahmefällen denkbaren Rechtfertigung."

    dann wird deutlich, daß die Diskussion so einfach doch nicht ist. Allerdings muß der (Landes-)Gesetzgeber überhaupt zu einer Diskussion bereit sein...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • In den Thüringen hat man es so geregelt:

    § 16 Abs. 4 ThürBesG

    "Abweichend von Absatz 1 Satz 2 können die Funktionen der Beamten in der Laufbahn des gehobenen Justizdienstes im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums bis zu fünf Ämtern ihrer Laufbahngruppe zugeordnet werden, soweit Aufgaben nach dem Rechtspflegergesetz in sachlicher Unabhängigkeit wahrgenommen werden."

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who


  • Du bist im armen Berlin und nicht im reichen Baden-Württemberg! Sei doch froh und glücklich, dass die Sache in einer Schublade versenkt worden ist. Die von Dir herbeigesehnte Dienstpostenbewertung würde zu einer drastischen Verschlechterung der Situation führen. Vorab schon einmal vielen Dank dafür!

  • Dirk, das was du machst, ist voreilender Gehorsam. Da mach ich nicht mit.

    Du setzt es was Voraus, was so nicht sein muss. Oder anders formuliert: Ohne Risiko kein Gewinn. Egal, was man als Personalrat macht, es kann auch nach hinten losgehen.

  • Meine subjektive Einschätzung ist, dass die Kollegen in Berlin ja nichts verlieren können. Was man hier z. B. in den Beförderungsthreads lesen kann, spricht ja Bände. Allerdings glaube ich auch nicht, dass die Dienstpostenbewertung im Ergebnis viel bringen wird - es bleibt dem Dienstherrn ja unbenommen, abweichend von Baden-Württemberg, eine für Rechtspfleger ungünstigere Bewertung zu machen nach Kassenlage. Inwieweit eine solche auf Dauer verwaltungsgerichtsfest wäre, stünde natürlich auf einem anderen Blatt.

    Auch in Baden-Württemberg ging ja kein Ruck durchs Ländle und alle wurden befördert, nur weil die Dienstposten konkret bewertet sind.

    In Bayern fahren wir momentan mit der gebündelten Dienstpostenbewertung für Normalrechtspfleger A9 - A11 nach meiner Einschätzung eigentlich ganz gut: A11 schafft irgendwann jeder und weiter oben wird's dann (sehr) dünn. Im sog. V-Topf (Rechtspfleger mit überwiegend Verwaltungsaufgaben) wird schneller und höher befördert, dafür gibt's ein sogenanntes Spitzenstellenkonzept.
    Ich kenne auch junge A9er, die gleich nach der Prüfung vermeintliche Edelreferate geschmissen haben (ZVG, Insolvenz, Familie) und ein A13er dafür auf der RASt war (der wollte das freiwillig so, war keine Strafversetzung) - schade wäre es, wenn für eine Karriere dann die Laufbahn langfristig vorgegeben wäre: Erst unten anfangen bei RASt und Kosten, ab Mitte 30 Grundbuch und ab 50plus dann Edelreferate...

    Trotzdem: Ich drücke Quest und allen Kollegen in Berlin die Daumen; schlimmer kommt's nimmer

  • Ich verstehe nicht ganz, wieso Quest hier angefeindet wird; wenn er sich um diese Angelegenheiten kümmert und sich intensiv damit auseinandersetzt, ist das aller Ehren wert.

    Ich selbst stecke leider nicht so in der Materie drin und kann daher fachlich wenig beitragen. Wenn es aber einen Anspruch darauf gibt, eine entsprechende Dienstpostenbewertung einzuführen, dann sollte dieser ggf. auch verfolgt werden, damit überhaupt mal eine weitere Arbeitsgrundlage geschaffen ist, anhand derer sich weitere Schritte ableiten lassen und zB festgestellt werden kann, ob für einen Grundbuchführer A9 amtsangemessen ist.

    Ob diese Dienstpostenbewertung dann ordnungsgemäß ist oder nicht, unterliegt ja ggf. wiederum der gerichtlichen Kontrolle.

    Nachteile sehe ich nicht, denn schlimmer als daß alle Rechtspflegeraufgaben mit A9 bewertet werden, kann es ja ohnehin nicht kommen. Und diejenigen Kollegen, die sich in einer höheren Besoldungsgruppe befinden, können ja ohnehin nicht nachträglich "degradiert" werden.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!