Sitze gerade an einer Terminsvorbereitung und habe schon Kommentierung zu § 85 a III ZVG nebst Forum hoch und runter gelesen. Bin aber nicht schlauer.
Grundbuchstand:
A und B zu je 1/2 . III/1 Grundschuld 35.000,00 EUR III/2 Sicherungshypothek 1.900,EUr auf nur einem 1/2 Anteil.
Betrieben wird von III/1 aus dem Recht 35.000,00 EUR nebst Zinsen seit 08.07.2004 und 10 % einmaliger NL.(So auch die Anmeldung bisher)
Gesamtverkehrswert 44.000,00 EUR. 5/10 22.000,00 EUR
Es bleiben keine Rechte bestehen. Bargebot 3.500,00 EUR.
Nun weiß ich, dass der Gläubiger III/2 bieten möchte. Ab welchem Gebot habe ich § 85a III ZVG überhaupt zu beachten, wenn er nicht die Hälfte bietet.