Pfüb mit Drittschuldner in Rumänien

  • Hallo, gepfändet wird der Arbeitslohn bzw. ein Geschäftsanteil von/an einer rumänischen Firma. Was muss ich hier bei der Zustellung des Pfübs beachten. Soweit ich es bis jetzt herausgefunden habe, ist eine Zustellung mit internationalem Rückschein möglich. Was genau muss ich aber zustellen? Die Ausfertigung des Pfübs auf deutsch und/oder ins rumänische übersetzt? Den Zustellantrag in deutsch und/oder rumänisch? Es ist das erste mal, dass ich so ein Verfahren habe.:confused:

  • EG-Zustellverordnung hilft da weiter. Bei einer Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein braucht man aber doch keinen Zustellungsantrag, das les' ich aus Art. 14 jedenfalls nicht raus.

    Du brauchst einen Vordruck zur Annahmeverweigerung nach Art. 8. Der muss auf Rumänisch sein. Wenn die Annahme verweigert wird, gilt Art. 8 Abs. 2. Ich würde es wahrscheinlich erstmal so losschicken.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Bei Zustellung per EgiR gibt es, da Rumänien EU-Land ist, zwei Möglichkeiten:

    1. Zustellung ohne Übersetzungen, dafür aber mit Hinweisblatt über die Annahmeverweigerung auf rumänisch; wenn eine Annahmeverweigerung erklärt würde, müsste eine erneute ZU vorgenommen werden

    Das Hinweisblatt kannst du hier in verschiedenen Sprachen als PDF erstellen:
    https://e-justice.europa.eu unter dynamische Formulare- Zustellung von Schriftstücken


    2. Zustellung mit Übersetzung des Pfübs in die rumänische Sprache; in diesem Fall würde ich aber dringend dazu raten mit dem Gläubiger Rücksprache zu nehmen, ob dies gewünscht ist, da die Kosten erheblich sein können

    Einen Zustellungsantrag benötigst du bei EgiR nicht.

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