Schenkung Nießbrauch

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    diesen Fall hatte ich noch nicht: Minderjähriger (10 Jahre) bekommt von seinem Vater ein Nießbrauchsrecht an einer vermieteten Wohnung geschenkt und übernimmt aber sämtliche Lasten/ Kosten/ Verpflichtungen bis hin zu Zins und Tilgung der bestehenden Grundpfandrechte!
    Hierfür soll ich einen Ergänzungspfleger bestellen, Genehmigung ist nach Meinung des Notars nicht notwendig.

    Nun habe ich a) schon erhebliche Bauchschmerzen wegen des Nießbrauchs... da läuft der Minderjährige ja im Zweifel voll ins Messer (wie gesagt, so eine Regelung ist mir noch nie untergekommen)
    b) sehe ich schon einen Genehmigungstatbestand, schon, weil ich ja nicht weiß, ob der MV nicht über das 19. LJ des Kindes hinausgeht.

    Der Notar begründet damit, dass es sich nicht um ein rechtsgeschäftlich begründetes Mietverhältnis handelt.

    Stehe ich jetzt völlig auf dem Schlauch? Könnt mir auch gern einen Link schicken. :gruebel:

  • Hallo,
    vielleicht hilft Dir dieser Thread https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ung+mietvertrag (#12) weiter.
    Soweit ich den Fall durchschaue, komme ich zu Pfleger ja, Genehmigung nein, würde aber definitiv hier als Ergänzungspfleger einen Rechtsanwalt einsetzen der hoffentlich engagiert prüft, ....

    Mir schmeckt die Konstellation gedanklich auch erst mal nicht, aber ich kriege auch keine Genehmigungspflicht hinein. Vielleicht hat ja jemand anders noch ein paar Ideen.

  • Danke schonmal :). Ja, auf alle Fälle nicht vorgeschlagenen guten Freund der Familie :cool:. Hatte einen Vertrag in der Konstellation echt noch nie... dass das Kind alle Lasten trägt...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!