sofortige Beschwerde bei Ablehnung eines Europäischen Vollstreckungstitels

  • Ich habe: 1. Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, 2. Zurückweisungsbeschluss, da die Voraussetzungen nicht vorliegen, 3. eine bisher unbegründete sofortige Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss und 4. meine Frage: habe ich eine Abhilfebefugnis?

  • Um welchen Schuldtitel handelt es sich denn (Art und Datum des Schuldtitels)? Warum liegen die Voraussetzungen nicht vor? Handelt es sich um eine Zivilsache?

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