Ich habe: 1. Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel, 2. Zurückweisungsbeschluss, da die Voraussetzungen nicht vorliegen, 3. eine bisher unbegründete sofortige Beschwerde gegen den Zurückweisungsbeschluss und 4. meine Frage: habe ich eine Abhilfebefugnis?
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