Hallo.
Habe ein recht kurzes handschriftliches Testament. Nachlass besteht nur aus einem unbebauten Grundstück. Nach Auslegung des Testamntes ist der Neffe zum nicht befreiten Vorerben berufen und seine Kinder zu Nacherben.
Weiter es heißt es im Testament, dass ein anderer Neffe das Recht hat, Einspruch einzulegen, dass das Grundstück nicht anderweitig veräußert werden darf.
Ich habe Probleme mit einer erbrechtlichen Wertung der zuletzt gemachten Aussage.
Ich sehe als einzige Lösung die Nacherbenvollstreckung gemäß § 2222 BGB.
Jedoch stelle ich mir die Frage, wer das Einspruchsrecht hat, im Falle einer Belastung des Grundstückes z.B. mit einer Grundschuld.
Eine inhaltliche Beschränkung der Nacherbenvollstreckung auf einzelne Angelegenheiten ist mir nicht bekannt, so dass bei einer bewilligten Nacherbenvollstreckung auch im Falle einer Belastung des Grundstückes allein nur der Nacherbenvollstrecker ohne Familiengericht zustimmen müsste.
Ob die Beteiligten hierüber sich im Klaren sind, weiß ich nicht.
Wie seht Ihr das?
Vielen Dank für Eure Mithilfe