Unterzeichnung einer Quittung

  • :gruebel: Hallo liebe Kollegen,

    ich muss mal eine etwas komische Frage in den Raum stellen..:oops:
    Ich habe einen Betreuten, der nicht schreiben kann (laut Angabe der Betreuerin [Schwester] kann er weder Punkt noch Komma schreiben). Er bekommt Taschengeld ausgezahlt und ab und zu mal neben der Reihe Geld, wenn er sich was kaufen möchte. Meine Frage : wie lasse ich mir das nachweisen? Auf der Quittung kann er nicht unterschreiben. Die Schwester fragte nun, ob sein Fingerabdruck als Nachweis in Ordnung sei :eek::D Ich denke, dass das eher nicht so praktikabel sein wird. Leider fällt mir als geeigneter Nachweis bisher auch nichts ein. Wenn Sie ihm monatlich 15,00 € Taschengeld auszahlt und eine Versicherung abgibt, dass er das Geld monatlich erhalten ist, würde euch das ausreichen?

    Danke für eure Hilfe.

  • Bei so kleinen Beträgen, würde mir die Versicherung der Betreuerin ausreichen. Ggf. kann man ja den Betroffenen einmalig dazu anhören, ob es stimmt, dass seine Schwester ihm monatlich 15 € gibt.
    Wenn der Betroffene im Heim lebt, oder ein Pflegedienst installiert ist, könnte man auch eine Pflegekraft mitunterschreiben lassen, quasi als Zeuge.

  • Okay, danke für deine Antwort.
    Einen Pflegedienst gibt es nicht. Das Pflegegeld nimmt sich die Betreuerin immer aus dem Vermögen, weil Sie ihren Bruder pflegt.
    Ich glaube, dass eine Anhörung nichts bringt, weil der Betreute geistig auf dem Niveau eines Kleinkindes ist :gruebel:

  • Mehr als die Versicherung der Betreuerin ist ja offenbar nicht zu bekommen. Und ganz ehrlich, in solchen Konstellationen ist in hiesigen Gefilden ohnehin nichts zu holen, weshalb ich keine weitere Zeit auf die 15 Euronen verschwenden würde.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wenn es sich nicht gerade um hunderte von Euro im Monat handelt, würde ich darin kein Problem sehen und die Versicherung der Betreuerin so akzeptieren.

    Den Fingerabdruck bekommt man im Zweifel auf jedes Dokument drauf, wenn mans nur spielerisch verpackt (wenn der Betroffene, so wie du sagst, das geistige Niveau eines Kindes behalten hat) - ist dann auch nicht mehr wert als die Versicherung.

  • Okay, danke für deine Antwort. Einen Pflegedienst gibt es nicht. Das Pflegegeld nimmt sich die Betreuerin immer aus dem Vermögen, weil Sie ihren Bruder pflegt. Ich glaube, dass eine Anhörung nichts bringt, weil der Betreute geistig auf dem Niveau eines Kleinkindes ist :gruebel:

    Bei der Sachlage würde mir auch eine Quittung des Betreuten nicht reichen... ob er schreiben kann oder nicht!

  • Würdet ihr die eV entsprechend den Formvorschriften verlangen oder eine Erklärung der Betreuerin in der sie schreibt sie versichert, dass die Taschengeldauszahlungen ordnungsgemäß erfolgt sind.. habe nachher einen Anhörungstermin mit der Betreuerin:gruebel:

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