Ich habe nicht alles hier dazu gelesen, nur mal so am Rande überlegt:
Wenn einer der AST mittellos ist und ggf. Kunde beim JC und die beiden leben zusammen, werden sie da nicht ohnehin als Bedarfsgemeinschaft betrachtet (wirtschaftlich) und müssen wird das nicht auch, da sich die Bedürftigkeit an den Sozialhilfesätzen orientiert??? Sie sind sich zwar nicht unterhaltspflichtig aber beim JC spielt das auch keine Rolle. Und da Sie in der Summe als Bedarfsgemeinschaft nicht mittellos wäre ...gäbe es auch keinen Schein.
Wenn die zwei sich die Whg. als WG teilen??? würde ich das anders betrachten...denn sonst hätte jeder Bewohner einer Studenten-WG etc. ein Problem.
Könnte es sein , dass es darauf ankommt wie der Mietvertrag gestaltet ist??