Habe den Fall, dass ein Verein in Österreich seine Gründungsversammlung abgehalten hat. In der Satzung ist als Sitz ein Ort in Deutschland genannt.
Weiß jemand, ob die Gründung zulässig erfolgt ist? Finde zu dieser Frage leider nichts.
Viele Grüße!
Habe den Fall, dass ein Verein in Österreich seine Gründungsversammlung abgehalten hat. In der Satzung ist als Sitz ein Ort in Deutschland genannt.
Weiß jemand, ob die Gründung zulässig erfolgt ist? Finde zu dieser Frage leider nichts.
Viele Grüße!
Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.
Wenn sich sieben Leute in München treffen und einen Verein mit Sitz in Westerland gründen, hätte ich auch keine Bedenken.
sofern formell alles in Ordnung ist, keine Bedenken; interessant wird es erst, wenn die sich im Internet getroffen haben
Erstmal vielen Dank für die Antworten! Habe auch dazu vom Gefühl tendiert, dass eine Gründungsversammlung im Ausland nicht zu beanstanden ist. Da jedoch ein Mangel in diesem Fall ziemlich fatale Folgen hätte, wollte ich nochmal Rückendeckung bekommen
Wie sieht das denn aus, wenn der Verein tatsächlich im Ausland seine Haupttätigkeit hat und dort auch gegründet worden ist, aber (aus Gründen) einen deutschen Sitz hat?
Konkret: Als Sitz und Anschrift wird eine deutsche Adresse angeben, die die Post dann regelmäßig ins Nicht-EU-Ausland weiterleitet. Ist das unproblematisch?
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