Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Jugendstrafe) / Strafzeitberechnung

  • Einen wunderschönen guten Tag,

    ich bin neu im Jugendstrafgeschäft und wohnen in einen Gerichtsbezirk (G) in dem sich ein Maßregelvollzugszentrum befindet und bin deshalb dort für die Strafberechnung zuständig.

    Im Jahr 2013 hat das Amtsgericht H. ein Urteil erlassen, dass der Jugendliche zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt wird.
    Außerdem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
    9 Monate der Jugendstrafe sind vor der Unterbringung zu vollziehen.
    Nachdem der Jugendliche die 9 Monate verbüßt hat, ist er in den Maßregelvollzug im Gerichtsbezirk (G) gekommen und die zuständige Rechtspflegerin vollstreckt die Maßregel (Strafzeitberechnung etc.).

    Nunmehr hat das Gericht aus dem Bezirk G angeordnet, dass die Unterbringung in der Entziehungsanstalt nicht weiter zu vollziehen ist.
    "Der Vollzug der Jugendstrafe wird angeordnet. Die bisherige Zeit der Unterbringung wird auf die Jugendstrafe angerechnet, bis zwei Drittel der Jugendstrafe erledigt sind.
    Mit der Entlassung aus dem Vollzug tritt Führungsaufsicht ein."

    Meine Frage ist nun, wer für die Vollstreckung der Jugendstrafe des mittlerweile 24 Jahre alten Verurteilten zuständig ist.
    Meiner Meinung nach müsste das doch nun Amtsgericht H machen oder liege ich da falsch?

    Viele Grüße
    Vanessa

  • Also ich habe den Fall jetzt wie folgt gelöst (In der Zwischenzeit :teufel::(

    Der Fiktive 2/3 Zeitpunkt ist bereits abgelaufen und das restliche Drittel wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
    Aus diesem Grund habe ich nun den Strafrest berechnet und ein Aufnahmeersuchen für die JA im zuständigen Bezirk H gefertigt.
    Eine Durchschrift des Aufnahmeersuchens werde ich an die zuständige Maßregeleinrichtung weiterleiten (Mit der Bitte den Gefangenen in die JA H zu überführen).
    Dann schicke ich die Akte zeitgleich nach H zur Vollstreckung. Dann kann H irgendwann entscheiden, ob noch Teile vom Strafrest zu Bewährung ausgesetzt werden.

    Grüße
    Vanessa

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