Eheleute (A + B) hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet und zwei Kinder (C+D). Nun verstirbt A. Im Testament ist bei ersten Erbfall geregelt, dass B Alleinerbe ist. Beim zweiten Erbfall soll eine Freundin - E alles erben.
Lasst ihr bei der Benachrichtigung nach dem ersten Erbfall den Absatz zweiter Erbfall raus?