Oberpostdirektion

  • Der Verkehrswertbeschluss soll ja bekanntlich an alle Beteiligten zugestellt werden. Im Grundbuch steht bei mir aber in Abt. II Nr. 1 eine "Beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Wohnungsbesetzungsrecht) für Bundesrepublik Deutschland (Deutsche Bundespost) vertreten durch den Präsidenten der Oberpostdirektion Freiburg".
    Auf meine Anfrage nach dem Berechtigten und seiner Anschrift antwortet das Grundbuchamt: "unbekannt".

    Weiß jemand, wer da Rechtsnachfolger ist ?

  • Ich würde mal beim Innenministerium nachfragen (vorher in der Grundakte nachsehen, ob irgendwo was ist mit TelNr von damals).

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Dazu fällt mir auf die Schnelle nur die Rechtsgrundlage für den Rechtsübergang (nebst Grundbuchvollzug) auf einen der drei Postteilbereiche ein:

    §§ 2, 12 Postumwandlungsgesetz
    https://www.gesetze-im-internet.de/postumwg/__2.html
    https://www.gesetze-im-internet.de/postumwg/__12.html

  • Diese Regelung hat zur Folge, dass mir neulich durch einen Bonner Notar eine Löschungsbewilligung (Wert: Mindestwert) eines der Rechtsnachfolger der Deutschen Bundespost auf den Tisch flatterte, welche Anfang Oktober des Jahres 2016 eine UR Nr. 26xxx (in Worten: sechsundzwanzigtausend und ein paar Zerquetschte) erhalten hatte, unterzeichnet von Bevollmächtigten handelnd aufgrund Vollmacht von Mitte Januar 2016, UR Nr. 21xx/2016 :eek:. Wie der Kollege das alleine schon logistisch abwickelt, ist mir schleierhaft.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich habe auch schon erlebt, daß in Gemeinschaften der Notar Nr. 2 seine UR mit 2000/** begonnen hatte. So meinten sie, es besser auseinanderhalten zu können...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Es gab damals eine Bundesbehörde (-amt?), die (das) die Zugehörigkeit zu den Nachfolgern bescheinigte. Ist alles schon so verdammt lange her.

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  • Liest man den von mir zitierten und extra verlinkten § 12 PostUmwG, steht dort:
    "(...) Sie ist von dem neuen Eigentümer abzugeben und bedarf bei den gemäß § 1 umgewandelten Unternehmen der Deutschen Bundespost einer Bestätigung durch einen Beauftragten des Bundesministeriums der Finanzen, der nicht Bediensteter des Bundesministeriums sein muß. (...)"

  • Nee, es war "Der Beauftragte des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation", der 1998 vom BMF abgelöst wurde. Ich habe nach dem Ordnungsruf #8 jetzt extra den alten GB-Ordner vorgekramt.

    Nachtrag: Jetzt ist mir Kai dazwischen geraten...

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