Guten Tag!
Kurze Frage:
Ich habe hier ein Strafverfahren gegen 2 Angeklagte.
-Bezüglich Angeklagten 1 kam es zur Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen und zum Kostenausspruch, dass er die notwendigen Auslagen der Nebenkläger trägt.
-Bezüglich Angeklagten 2 kam es zum Urteil und Verurteilung dem Adhäsionskläger den Betrag X zu zahlen und dem Kostenausspruch, dass er die Auslagen die den Adhäsionsklägern im Adhäsionsverfahren entstanden sind zu zahlen.
Nebenkläger = Adhäsionskläger = derselbe Anwalt.
Der Anwalt rechnet nun einmal die Kosten der Nebenklage ab incl. der 20 Euro Medienpauschale
und
er rechnet die Kosten des Adhäsionsverfahrens ab incl. 20 Euro Medienpauschale.
Kann er die Medienpauschale tatsächlich doppelt abrechnen?
LG Döner