Hallo,
folgender Fall: Beratungshilfe wird aufgrund unberechtiger Forderungen aus einem ehemaligen Mietverhältnis beantragt und zwar in Höhe der Selbstbeteiligung der Rechtschutzversicherung von 150,00 Euro, da der Ast laut Anwalt nicht in der Lage ist diese selbst zu tragen. Nach den Einkommensverhältnissen könnte man BerH bewilligen, aber geht das wirklich für eine Selbstbeteiligung?
Liebe Grüße