Hallo,
meine Erblasserin ist am 08.04.2015 verstorben. Die Erben der ersten Ordnung haben die Erbschaft ausgeschlagen. Die Mutter der Erblasserin ist am 02.06.2015 nachverstorben.
Zu diesem Zeitpunkt war aufgrund von noch zu erteilenden familiengerichtlichen Genehmigungen bezüglich der ersten Erbordnung noch kein Anfall der Erbschaft an die Mutter der Erblasserin erfolgt. Der Vater meiner Erblasserin ist 1974 vorverstorben.
Die Schwester Y der Erblasserin wurde im September 2015 vom Anfall der Erbschaft informiert und hat nicht ausgeschlagen.
Für die Erblasserin läuft eine Nachlasspflegschaft. Der Nachlasspfleger möchte nunmehr die Erteilung einer Genehmigung zum Verkauf des Grundstücks. Wen muss ich anhören?
Die Schwester Y dürfte ja auf jeden Fall Erbin geworden sein und muss wohl zur Genehmigung angehört werden.
Was mache ich hinsichtlich der nachverstorbenen Erblassermutter???
Muss ein Verfahrenspfleger bestellt werden?