Komplizierte Hinterlegung

  • Guten Morgen,

    seit einiger Zeit quält mich ein Hinterlegungsverfahren:

    2005 wurden pfändbare Lohnansprüche hinterlegt, da der Drittschuldner unsicher war, welcher Gläubiger als nächster zu bedienen war.
    Die mehreren Gläubiger sind zwischenzeitlich insolvent gegangen, haben die (angeblichen) Forderungen verkauft, abgetreten, sind gestorben - volles Programm.
    Lange Rede, kurzer Sinn: es ist m. E. völlig unmöglich, als Rechtspfleger festzustellen, wem die hinterlegte Masse gebührt, da noch nicht einmal festgestellt werden kann, wer an dem Verfahren überhaupt noch beteiligt ist (auch Auslandsbezug).

    Ein möglicher Empfangsberechtigter legt nun aber als einziger seit ein paar Jahren Augenmerk darauf, die Forderung ausbezahlt zu bekommen - und jedes Mal habe ich den Hinterlegungsantrag bisher zurückgewiesen. Nun kann ich dieses Spiel aber nicht ewig treiben (will dies auch nicht).

    welche Möglichkeiten habe ich denn? Wie kann ich dem (angeblich) Empfangsberechtigten weiterhelfen? Ganz ehrlich: ich traue mich nicht, die Herausgabeverfügung zu unterschreiben. Viel zu unsicher, diese Kiste.

    Kann mir von euch jemand auf die Sprünge helfen?


    Vielen Dank!
    Grüße yacarta

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