Mündliche Verhandlung § 30b II ZVG

  • Das habe ich noch nicht gemacht, aber ich habe so was immer mit einem Termin nach 62 ZVG verbunden. Meistens bleiben ja Rechte bestehen und wie ist das mit der Erlösverteilung und den Kosten und dann wird auch nochmal über den 180 II gesprochen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Im konkreten Fall hat der Antragsgegnervertreter im Rahmen des Antrages nach § 180 II eine mündliche Verhandlung beantragt. Es geht um zwei Objekte (eines lastenfrei [vermietet] und eines mit bestehenbleibenden alten Grundschulden [Antragsgegner wohnt darin]). Es wird die besondere psychische Belastung des Antragsgegners vorgetragen. Suizidgefahr stünde wohl auch im Raum...

  • In der Verhandlung würde ich jetzt nicht so das Problem sehen. Mehr als 15-30 min wirst du dafür nicht brauchen. Die Parteien können ihre Standpunkte darlegen und du kannst ihnen erklären, dass ein GA über die Suizidalität gefertigt werden muss und dann trotzdem die Einstellung nicht zwingend ist.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Dann ist es nämlich kein 180 II. Denn der sagt, dass nur bei endgültiger Vermeidung der Versteigerung aufgrund der Einstellung, dem Antrag stattzugeben ist. Ansonsten ist der Antrag zurückzuweisen. Es wäre dann ein Fall des 765a.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Wer von Euch hat in der Teilungsversteigerung schon mal eine mündliche Verhandlung gem. §§ 180 II, 30b II ZVG abgehalten? Was wäre als ein "geeigneter Fall" anzusehen?

    bei mir war es so, dass der Antragsteller ca. 6 Wochen vor dem Termin von seinem 1/2 Anteil ...1/100 Anteil an seine neue Lebensgefährtin übertragen hat und zudem seinen restlichen Anteil, mit einer EGS über 100.000,-EUR belastet hat.
    Ziel war es, seine Lebensgefährtin als Beteiligte mit ins Verfahren zu bringen und die Immobilie selbst zu ersteigern..., so dass er unter Anrechnung seiner EGS
    sehr günstig weggekommen wäre und eventuell das restliche Bargebot nicht erfüllt hätte.....
    Hier habe ich allerdings eine "geschickt eingefädelte Benachteiligung " der Antragsgegnerin gesehen, den Termin kurzfristig aufgehoben unter der Auflage, dass eine Neuterminierung nur dann erfolgt, wenn zuvor eine "mündlicher Verhandlung" stattfinden würde.

    Der Antragsteller hat wohl "kalte Füße" bekommen und der Antragsgegnerin ein entsprechend faires Zahlungsangebot unterbreitet, so dass die TV letztlich abgewendet werden konnte.....

    Jahreslosung 2024: Alles was ihr tut, geschehe in Liebe

    1. Korinther 16,14

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