Hallo zusammen,
ich habe mal eine praktische Frage.
Wir haben hier zwei verstorbene Eheleute, deutscher Ehemann mit gewöhnlichem Aufenthalt in unserm Bezirk ist vorverstorben mit 1/2-Anteil Grundbesitz. Erben haben sich trotz Aufforderung nicht gemeldet. Dessen nachverstorbene Ehefrau ist Erbin zu 1/2 und ebenfalls mit 1/2-Anteil im Grundbuch eingetragen. Nachlasspflegschaften sind in beiden Nachlassverfahren angeordnet. Wie sich nun durch Erklärungen in Ausschlagungen ergibt, hatte die Erblasserin ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Polen. Dort sind bei einem polnischen Gericht auch bereits Ausschlagungserklärungen eingegangen. Wie würdet ihr nun praktisch vorgehen? Zuständig für das Nachlassverfahren der nachverstorbenen Erblasserin wäre ja das polnische Gericht. Verfahren durch Beschluss mit polnischer Übersetzung einfach abgeben? Oder vorher Kontakt aufnehmen und gemeinsame Verfahrensweise absprechen? Die Nachlasspflegschaft nach dem vorverstorbenen Ehemann läuft ja hier weiter.