Mich würde mal interessieren wie bei Euch die Registrierung der Testamente im Verwahrbuch gehandhabt wird.
Die mir bekannten Aktenordnungen verschiedener Bundesländer sprechen davon, dass die Testamente und Erbverträge in einem Verwahrbuch registriert werden müssen. Die entsprechenden Angaben, welche dort vermerkt werden müssen, sind explizit in den jeweiligen Aktenordnungen angegeben.
Nun ist es ja so, dass im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung ein elektronisches Verwahrbuch geführt wird.
Die Aktenordnungen sagen nicht ausdrücklich, ob die rein elektronische Führung eines Verwahrbuches ausreichend ist, oder ob parallel hierzu noch ein Verwahrbuch in Papierform geführt werden muss.
Im EDV-Zeitalter scheint mir jedoch eine zusätzliche, sprich doppelte, Führung des Verwahrbuches in elektronischer und handschriftlicher Form nicht zweckmäßig.