• Guten Tag!
    Vor mir liegt ein GB-Auszug, indem folgendes in Abteilung III/1 eingetragen ist:

    (halbspaltig)
    Vormerkung zur Erhaltung des Rechts
    auf Eintragung einer Hypothek von ...MDN
    für a) Frau F
    b) Herrn K
    zur Sicherung Ihres Rechts auf Zahlung ihrer
    Darlehnsforderung. Eingetragen 1957

    Der neue Eigentümer will dieses Recht löschen lassen mit Hilfe von §1170 BGB.
    Er schreibt:
    -zu Herrn K gibt es keinerlei Erkenntnisse,
    -Frau F soll 2010 verstorben sein, das zuständige Nachlassgericht teilt dem neuen Eigentümer mit, dass nachlassgerichtliche Vorgänge zu Frau F nicht vorliegen.
    -In der Grundakte finden sich ebenfalls keine Erkenntnisse zur Anschrift des Herrn K

    Reicht das für ein Aufgebot nach §1170 BGB?

    Ich bin der Meinung es könnte mehr ermittelt werden, so z.B. noch im Grundbucharchiv (die vorhandene Grundakte enthält lediglich neueren Schriftverkehr) und ob Frau F Kinder hatte.

    Es machte mir nämlich gar nicht viel Mühe (der EDV sei Dank) die Frau F in einem anderen Verfahren zu ermitteln. Sie trat seinerzeit dort als Beteiligte auf. Der Mann der Frau F hatte jedenfalls mehrere Kinder durchaus möglich, das dies auch ihre eigenen Kinder sind.

    Wäre es daher nicht ratsam an dieser Stelle etwas ausführlicher die Kinder der F zu ermitteln? Und wenn ja, wer macht das? Der Antragsteller oder ich?

    Und überhaupt, wie läuft so ein Verfahren nach § 1170 BGB überhaupt ab? Im Palandt steht ja nicht viel drin.

    LG Döner

  • Ich bin mit solchen Sachen nicht befaßt, würde aber an Deiner Stelle auf weitere Kommentierung wie z. B. den Onlinekommentar bei beckonline zurückgreifen. Fand ich beim Überfliegen jedenfalls schon mal hilfreich. Liefern muß danach der Antragsteller.
    Frage für mich als "Außenstehenden" ohne nachgelesen zu haben: Greift das Verfahren überhaupt bei einer Vormerkung? Es ist ja gerade kein Grundpfandrecht eingetragen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!