Zusage OLG Stuttgart 2017

  • Hallo,

    ich habe gestern eine Zusage vom OLG Stuttgart für 2017 bekommen und bin nun auf der Suche nach Informationen.

    -Wann erfährt man an welchem Amtsgericht man eingesetzt wird? Für die Wohnungssuche ist das ziemlich wichtig.
    -Wie macht man das überhaupt mit der Wohnung? Gibt man nach einem Jahr seine Wohnung in Schwetzingen auf und zieht nach Stuttgart und dann nach einem Jahr wieder zurück nach Schwetzingen?
    -Wie kommt man erfahrungsgemäß mit dem Anwärtergehalt in BW zurecht? Ich kann mir vorstellen, dass die Lebenshaltungskosten hier höher sind als im Saarland.
    -Gesetzt dem Fall, ich erhielte eine weitere Zusage an einem anderen OLG, könnte ich im April in Stuttgart wieder absagen? Nicht, dass ich das wollen würde. Rein theoretische Frage.

    Gibt es noch andere die bereits eine Zusage bekommen haben? Ein Austausch wäre nett.

    Viele Grüße
    mofieszh

  • Ich denke mal , das in Stuttgart wird nicht anders sein , als im Nachbarbezirk von Ba-Wü.
    Üblicherweise werden im Frühjahr des 2. Ausbildungsjahres die Zuweisungsverfügungen an die Praxis an die Anwärter versandt.
    Möglicherweise kannst Du im Laufe des ersten Ausbildungsjahre ein Wunschgericht äußern, einen Anspruch darauf hast Du aber nicht.
    Warum willst Du also nach Stuttgart ziehen ,wenn Du noch nicht weißt , wohin Du kommst ?
    Aus Richtung Saarland wäre z.B. Heilbronn als eines der nördlichsten Ausbildungsgerichte von der Anfahrt her günstig ( wenn nicht mal wieder Stau um das Weinsberger Kreuz bis Bad Rappenau ist ).
    Billiger dürfts dort auch etwas sein als im Großraum Stuttgart .

    2 Mal editiert, zuletzt von Wolf (17. Dezember 2016 um 12:51)

  • Hallo Wolf,

    danke für deine Antwort.

    Mit dem Wohnort Stuttgart habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Es ging mir eher um das zweimalige Umziehen vom Studienort an den Arbeitsort während des Praxissemesters und wieder zurück. Wenn ich erst während des Studiums höre, an welchem Amtsgericht ich eingesetzt werde, kann ich jetzt eher keine Wohnung mieten, von der aus ich beide Orte gut erreichen kann.
    Also sollte ich jetzt eher so schnell wie möglich eine Unterkunft in Schwetzingen finden und dann erst mal wieder abwarten.

    Gruß, mofieszh

  • Hallo mofieszh,
    leider kann ich Dir zu Deinen Fragen herzlich wenig sagen, da Du aber bezüglich Austausch nach weiteren Forenmitgliedern gesucht hast, die ab September in Schwetzingen anfangen: Ich habe im Dezember ebenfalls eine Zusage aus Stuttgart erhalten ;)

  • Bei meinen Studienkollegen lief das so:

    1. Studienjahr: Anmietung eines (teil-)möblierten Zimmers
    wenn alles passt kann man sich dieses dann für das Studium II "reservieren"

    Praxisjahr: wenns den Wunschbezirk getroffen hat -> Rückzug zu den Eltern

    2.Studienjahr: im gleichen Zimmer wie in Studium I


    Ich hatte vorher eine eigene Wohnung die ich aufgegeben habe. Die schwetzinger Wohnung konnte ich untervermieten während ich im Praxisjahr war. Hängt aber vom Gutdünken deines Vermieters ab.

    Gab auch Leute die von Stuttgart nach Schwetzingen gependelt sind.

    Wer seine ,,alte" Wohnung (nicht Zimmer bei den Eltern) behält und eine in Schwetzingen anmietet erhält meines Wissens nach Trennungsgeld [ohne Gewähr!].


  • -Wie kommt man erfahrungsgemäß mit dem Anwärtergehalt in BW zurecht? Ich kann mir vorstellen, dass die Lebenshaltungskosten hier höher sind als im Saarland.

    Also ich kam mit den Anwärterbezügen gut zurecht. Die lagen bei mir damals bei ca. 1050€ netto. Davon konnte ich eine Wohnung und allgemeine Lebenshaltungskosten locker zahlen (und mir zwischendurch auch mal was gönnen). Wenn du noch ein Auto hast, dürfte es enger werden, aber bei uns im Studium konnten viele Auto + Wohnung finanzieren.

  • Hallo mofieszh, ich habe Ende November ebenfalls eine Zusage vom OLG Stuttgart erhalten und werde (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) 2017 auch in Schwetzingen mein Studium beginnen.:) Bei deine Fragen kann ich dir leider aber auch nicht weiterhelfen:/


  • Ich habe im Dezember ebenfalls eine Zusage aus Stuttgart erhalten ;)

    Hallo Quapsel,
    danke für Deine Antwort.
    Hast Du denn schon eine Ausbildung hinter dir? Oder ist das Dein erster Schritt nach der Schule?
    Weißt Du schon, wie du das wohnungs-technisch machen wirst?

  • 1. Studienjahr: Anmietung eines (teil-)möblierten Zimmers
    wenn alles passt kann man sich dieses dann für das Studium II "reservieren"


    Die schwetzinger Wohnung konnte ich untervermieten während ich im Praxisjahr war.

    Hallo BodenseeRpfl,

    danke für Deine Antwort.
    Das ist wirklich eine klasse Idee. Mir ist nurnoch nicht ganz klar, wie das mit der Wohnungsmiete ablaufen soll.
    Habe mal bei Immobilienscout geschaut, da kann ich aber ja noch keine Wohnung für August 2017 mieten.

  • Wenn du noch ein Auto hast, dürfte es enger werden, aber bei uns im Studium konnten viele Auto + Wohnung finanzieren.


    Hallo Corypheus,

    danke für deine Antwort.
    Deine Aussage über das Auto ist interessant. Bin ich tatsächlich am überlegen.
    Gut wenn ich weiß, dass es am Geld mal nicht scheitern soll.

    Viele Grüße
    mofieszh

  • Hallo mofieszh, ich habe Ende November ebenfalls eine Zusage vom OLG Stuttgart erhalten und werde (mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit) 2017 auch in Schwetzingen mein Studium beginnen.:)

    Hallo viiivii,

    danke für deine Antwort,

    nun kommst du ja auch von weiter weg. Weißt du schon wie du das wohnungs-technisch machen willst? :)

    Viele Grüße
    mofieszh

  • 1. Studienjahr: Anmietung eines (teil-)möblierten Zimmers wenn alles passt kann man sich dieses dann für das Studium II "reservieren" Die schwetzinger Wohnung konnte ich untervermieten während ich im Praxisjahr war.

    Hallo BodenseeRpfl, danke für Deine Antwort. Das ist wirklich eine klasse Idee. Mir ist nurnoch nicht ganz klar, wie das mit der Wohnungsmiete ablaufen soll. Habe mal bei Immobilienscout geschaut, da kann ich aber ja noch keine Wohnung für August 2017 mieten.


    Es gibt bei der FH eine Vermieterliste. Einfach mal anrufen.


  • -Wann erfährt man an welchem Amtsgericht man eingesetzt wird? Für die Wohnungssuche ist das ziemlich wichtig.

    Ich denke mal , das in Stuttgart wird nicht anders sein , als im Nachbarbezirk von Ba-Wü.
    Üblicherweise werden im Frühjahr des 2. Ausbildungsjahres die Zuweisungsverfügungen an die Praxis an die Anwärter versandt.
    Möglicherweise kannst Du im Laufe des ersten Ausbildungsjahre ein Wunschgericht äußern, einen Anspruch darauf hast Du aber nicht.


    Bei solchen Fragen ist idR ein Anruf beim OLG hilfreich. Auch wenn normalerweise die Zuweisungen für die Praxis erst später kommen, können einem die netten Mitarbeiter vom OLG *vielleicht* schon sagen, wo denn geplant ist, dich für die Praxis zuzuweisen. Fragen kostet ja nix ;).

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Hallo :)

    Ich bin gerade in der Praxisphase, kann dir also sagen, wie das bei mir lief.
    Ich habe mir über die Vermieterkartei der FH im April 2015 einige Wohnungen angeschaut. Das war schon sehr knapp, viele Wohnungen waren da bereits weg.. Die Wohnung habe ich dann für ein Jahr fest gemietet. Viele Vermieter wissen ja, wie das bei dem Studenten läuft, daher kannst du in der Regel die Wohnung für das dritte Jahr reservieren. In meinem Fall wollte ich das allerdings nicht. Ich hab mich also im Januar 2016 um eine Wohnung für September 2017 gekümmert. ..und das war schon schwierig! Dadurch, dass ja viele im dritten Jahr wiederkommen, sind viele Wohnungen eben schon besetzt.
    Im März / April 2016 durften alle aus BW zwei Wunschgerichte angeben. Wie oben schon erwähnt, gibt es aber keinerlei Sicherheit, dass du da dann auch landest. Da gehört auch Glück dazu. Im Mai haben wir dann erfahren, wo wir ab September sein werden. Das war sogar recht früh, da hast du in BW Glück! :)

    Manche meiner Kollegen sind im zweiten Jahr dann wieder Zuhause eingezogen, manche haben sich eine Wohnung am Praxisgericht suchen müssen und wenige sind auch in Schwetzingen geblieben. Je nach dem, wo dein Praxisgericht liegt.
    Ich hatte das Glück und konnte wieder Zuhause einziehen. Dafür muss ich jetzt allerdings für zwei 4-wöchige Phasen nach Stuttgart und Heilbronn. Da pendeln gar nicht funktioniert, brauche ich hierfür also auch wieder Wohnungen. So ist das eben :)

    Wo du nach deiner Ausbildung landen wirst, erfährst du recht spät erst. Soweit ich von "älteren" Anwärtern erzählen kann, haben die das erst nach ihrer mündlichen Abschlussprüfung erfahren. Verlass dich nicht darauf, dass du bei deinem Praxisgericht landen wirst..

    Eigentlich weiß man, schon bevor man die Ausbildung startet, dass man quer versetzt werden kann und nicht unbedingt heimatnah eingesetzt wird. Trotzdem haben auch bei mir im Jahrgang leider einige Leute aufgehört, weil sie nicht an ihr Wunschgericht gekommen sind.


    Ich hoffe, dass dir das hilft.
    Liebe Grüße und viel Glück bei der Wohnungssuche! :)


  • Hallo Quapsel,
    danke für Deine Antwort.
    Hast Du denn schon eine Ausbildung hinter dir? Oder ist das Dein erster Schritt nach der Schule?
    Weißt Du schon, wie du das wohnungs-technisch machen wirst?

    Huhu, melde mich aus dem Urlaub zurück ;)
    Ich bin tatsächlich ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte.
    Wohnungstechnisch wird vorerst unproblematisch bei mir, da ich zur Zeit in Heidelberg lebe und mit dem Auto in zehn Minuten in Schwetzingen bin. Werde aber zu gegebener Zeit darüber nachdenken, ein Zimmer unterzuvermieten, da ich eigentlich nicht unbedingt drei Zimmer für mich alleine brauche.

    Wie siehts bei dir/euch vorbildungstechnisch aus?


  • Erfahrungen sind ziemlich hilfreich. Hat mir schon etwas geholfen. Danke dafür.

    LG mofieszh

  • Ich fange im September auch in Schwetzingen an, eine Wohnung habe ich erstmal in Schwetzingen angemietet. Alles weitere wird sich hoffentlich ergeben :D
    Interessant, wie viele zukünftige Anwärter man hier doch schon findet :)

    LG Silas

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

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