Rückerstattung Anwaltskosten nach BerH-Bewilligung?

  • Moin,

    folgender Sachverhalt: BerH wurde im Juli bewilligt und der Schein der Ast'in übersandt. Nun meldet sich dieselbe und teilt mit, dass sie den ihr zugesandten Schein erst im September bei sich im Flur auf der Treppe gefunden habe. Zwischenzeitlich habe sie bereits mehrere Vorschüsse an die sie beratende/vertretende Rechtsanwältin überwiesen. Man möge ihr diese Beiträge doch bitte zurückerstatten.

    Anfangs hatte ich darüber nachgedacht, mit der Umwandlung von normalen Mandaten in BerH-Mandate die ablehnende Mitteilung zu argumentieren, aber der SV liegt ja doch etwas anders, oder nicht? Auf welcher Grundlage mache ich fest, dass eine Rückerstattung ausgeschlossen ist? M. E. müsste sie sich an die Rechtsanwältin wenden, damit sie ihre Vorschüsse zurückgezahlt bekommt und die RA'in ihre Gebühren gegen die Staatskasse geltend macht.

    Wäre für Anregungen dankbar,

    /PK

  • Das Mandat ist nicht auf BerH-Basis geschlossen worden, sonst hätten gar keine Vorschüsse gefordert (und erst recht nicht gezahlt) werden dürfen.
    Bei Verlust des Scheines hätte die Antragstellerin eine weitere Ausfertigung beantragen können.
    So ist der Schein halt nutzlos und das Geld weg (bzw bei der Anwältin).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Sehe ich auch so, die Antragstellerin hätte auch mal fragen können, was aus ihrem Beratungshilfeantrag geworden ist. Wenn die einfach loszieht, einen Anwalt beauftragt und bezahlt (!) kann sie nicht damit kommen, dass sie jetzt ihr Geld zurück will und der Anwalt (der aufgrund des normalen Mandats deutlich mehr als die kümmerliche BerH-Vergütung verdient hat) sich plötzlich mit 121,38€ zufriedengeben muss.

  • Wie Patweazle.
    Wenn sich beide einig gewesen wären, dass es ein BerH-Mandat sein sollte, hätte es keine Vorschussrechnungen des RAs gegeben.

  • Das Mandat ist nicht auf BerH-Basis geschlossen worden, sonst hätten gar keine Vorschüsse gefordert (und erst recht nicht gezahlt) werden dürfen.
    Bei Verlust des Scheines hätte die Antragstellerin eine weitere Ausfertigung beantragen können.
    So ist der Schein halt nutzlos und das Geld weg (bzw bei der Anwältin).


    sehe ich genauso :daumenrau

  • Alles klar, geht also doch mit meinen Gedanken konform.

    Hab die Ast'in nun damit konfrontiert, mal sehen, ob da noch was kommt.

    Vielen Dank! :daumenrau

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