Neuer Vermögensfreibetrag?

  • Im Unterforum Betreuung ist ein Link zum Teilhabegesetz aufgetaucht, der auf https://www.jurion.de/de/news/350302…-Teilhabegesetz verweist. Dort steht, dass die Durchführungsbestimmung zu 90 SGB xii dergestalt geändert wird, dass der Vermögensschonbetrag von 2600€ auf 5000€ erhöht wird. Hat das schon jemand anders auch gehört?

    Das hätte ja auch auf die BerH massive Auswirkungen (ich müsste bei viel mehr Leuten bewilligen, die mit etwas gutem Willen einen Anwalt locker bezahlen könnten).

  • Wie auch im Betreuungsforum schon geschrieben stand, ist die Änderung noch nicht in Kraft (und um zu klugscheißern: Es müsste dazu § 1 Nr. 1 b) der Durchführungsverordnung zu § 90 SGB XII geändert werden - auf den entsprechenden Wortlaut bin ich dann gespannt).

    Aber wenn diese Änderung kommt, wird sich damit einiges tun, das denke ich auch. Die Frage nach Vermögen wird - wenn sie nicht mit "keins" beantwortet wird - häufig mit der Antwort "Ja, ein Sparbuch mit ca. 3.000,- € drauf" beantwortet. Derzeit bedeutet das: BerH (-); im Falle der Änderung nicht mehr.

    Ich muss gestehen, dass ich dazu noch keine Meinung habe. Der Freibetrag besteht seit langer Zeit und erscheint mir (ebenso wie der Betrag von 5.000,- €) sehr willkürlich... allerdings ist er damit näher am (dynamischen) Freibetrag nach § 12 SGB II gelegen (derzeit hätte man schon mit 13 Jahren einen höheren Freibetrag nach § 12 SGB II denn nach § 90 SGB XII...).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Im Unterforum Betreuung ist ein Link zum Teilhabegesetz aufgetaucht, der auf https://www.jurion.de/de/news/350302…-Teilhabegesetz verweist. Dort steht, dass die Durchführungsbestimmung zu 90 SGB xii dergestalt geändert wird, dass der Vermögensschonbetrag von 2600€ auf 5000€ erhöht wird. Hat das schon jemand anders auch gehört?


    Für mich stellt sich eher die Frage, warum dieses Unterforum mehr wissen könnte als das andere ?:gruebel:

  • https://www.bundestag.de/presse/hib/201611/-/482914

    "Über eine Verordnung zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) wird zudem geregelt, dass der Vermögensfreibetrag von Leistungsbeziehern des SGB XII von 2.600 auf 5.000 Euro angehoben wird. Davon sollen Menschen mit Behinderungen profitieren, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Grundsätzlich gilt diese Regelung jedoch für alle Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII."

    Der Bundesrat hat insoweit zugestimmt. In Kraft treten soll es ab 01.01.2017 oder 01.04.2017.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • So funktioniert das System mit dem Anrechnen schon die ganze Zeit, Frog.
    Ebenso werden H4-Empfänger fürs Arbeiten "bestraft".

    Durch die Erhöhung des Freibetrags soll das jetzt aber besser werden, weil eben mehr Sparguthaben erlaubt ist.

  • So funktioniert das System mit dem Anrechnen schon die ganze Zeit, Frog.
    Ebenso werden H4-Empfänger fürs Arbeiten "bestraft".

    Durch die Erhöhung des Freibetrags soll das jetzt aber besser werden, weil eben mehr Sparguthaben erlaubt ist.


    Ich weiß nicht, was du hier mit dem Anrechnen ("die ganze Zeit") bezüglich des Vermögens meinst? :gruebel: Bislang gilt für alle Betreute der Freibetrag von 2.600,- €, egal ob Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt, im ersten Arbeitsmarkt oder ganz ohne die Möglichkeit zu arbeiten.

    Die Ergebnisse der Neuregelung fände ich allerdings "merkwürdig" bzw. nicht gerecht. Vielleicht verstehe ich diese auch falsch?


    Es wären dann Unterscheidungen zu treffen, z. B. folgende Fälle denkbar:

    a) Betreuter gesundheitlich so gestellt, dass Arbeit nicht möglich, Bezug EU-Rente oder SGB XII => Vermögensschonbetrag 5.000,- €

    b) Betreuter mit EU-Rente geht in Werkstatt für Behinderte arbeiten => Vermögensschonbetrag nur 2.600,- €

    c) Betreuter ist sogar in den ersten Arbeitsmarkt integriert => Vermögensschonbetrag nur 2.600,- €


    Weshalb soll es diese Unterschiede geben?

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