Eigenbemühungen ausschließlich per WhatsApp

  • Ich würde schon einen Unterschied darin sehen, ob ein Unternehmen (oder einfach: Der Kommunikationspartner) einen Zugang per What's App oder auch E-Mail selbst als mögliche Ansprache ausdrücklich definiert oder nicht. Falls das der Fall ist, darf man mit entsprechender Eingangsüberwachung und dann auch Bearbeitung rechnen. Und die dann noch auftretende Frage der Archivierung und des Nachweises solcher Kommunikation wäre eben das Risiko desjenigen, der diese Kommunikation betreibt (wie bei einfachem Brief ja auch).

    Wenn ich aber keine Anhaltspunkte dafür habe, dass der Kommunikationspartner seinen "Anschluss" auch zu anderen Zwecken als Imagewerbung (o.ä.) nutzt, dann wäre mir eine solche Kontaktaufnahme zu wenig. Ich würde z.B. eine Nachricht in diesem Forum per PN nicht als Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung für einen Kaufvertrag aus dem "real life" akzeptieren.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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