Ohne Verkehrswertgutachten keine betreuungsgerichtl. Gen. zum Verkauf

  • Ich neige auch eher zu Gutachten im Auftrag des Gerichts.Erstens besteht ein Amtsermittlungsgrundsatz des Gerichts und nicht des Betreuers,zweitens besteht bei privat in Auftrag gegebenen Gutachten immer die Gefahr, dass ein Gefälligkeitsgutachten erstellt wird, selbst wenn der Gutachter einen Stempel der IHK vorweisen kann, insbesondere aber, wenn es sich um Kurzgutachten von Banken oder Maklern handelt.Die Kosten sind bei mir erstmal zweitrangig, da auch Richter derartige Entscheidungen ausschließlich nach "Notwendigkeit" treffen.

  • Wenn das Betreuungsgericht grundsätzlich Wertgutachten in Auftrag gibt, kann der Betreuer noch keinen notariellen Kaufvertrag abschließen bzw. eigentlich noch nicht einmal Interessenten suchen, da er nicht weiß, welchen Kaufpreis er von diesen verlangen soll.

    Es besteht somit die Gefahr, dass ein solches Gutachten (und dessen Kosten) letztlich für die Katz sind, nämlich wenn der Betreuer zum dann festgestellten Wert keine Interessenten findet oder diese - bei einem höheren VKW als erst gedacht - wieder abspringen. Alternativ könnte es auch erforderlich sein, zu einem dennoch durch den Betreuer bereits geschlossenen Kaufvertrag die Genehmigung zu verweigern, wenn der Kaufpreis (weit) unter dem VKW liegt.

    Insgesamt finde ich daher, sollten die Betreuer entsprechende Gutachten im Vorfeld der Interessentensuche einholen.

  • Ganz abgesehen davon, dass ein Gutachten auch nur eine Meinung ist wieviel was wert sein könnte und noch nichts darüber aussagt welcher Preis dann wirklich realisiert werden kann.

    Verkehrswert ist immerhin der Wert der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre und dieser bestimmt sich letzlich erst beim Geschäftsabschluss, alles andere auch das Gutachten ist reine Spekualtion.


    Also anbieten, Preisfindung und Verhandlungen mit Käufern abwarten, dann gucken, ob's passt.
    Aktuell iss ja egal, weil auch die letzte Kacklage mit der übelsten Bruchbude weggeht wie warme Semmeln, aber vor fünf bis sechs Jahren gab's noch übelst Probleme wenn ein Gutachten vorlag das z.B. den Sachwert als Verkehrswert zugrunde legte aber der am Markt erziehlbare Preis locker mal weniger als die Hälfte war und das auch nur weil der direkte Nachbar Interesse hatte, den Verkauf versuch mal zu begründen.

    Was von Verkehrswertgutachten im Zweifel zu halten ist kann man immer wieder mal sehr schön bei Zwangsversteigerungen sehen.
    Erstmal gucken, ob's grdsl genehmigungsfähig ist, auch mal selber gucken und dann kann man sich immer noch ein Gutachten besorgen.

    Sprich: Die Gutachtenfrage des Betreuungsgerichts sollte sich am bereits feststehenden Kaufpreis, laut Genehmigungsantrag orientieren und eben nicht vorab einen fiktiven Betrag in den Raum stellen von dem man dann keine Abweichung mehr begründen kann.

  • Ganz abgesehen davon, dass ein Gutachten auch nur eine Meinung ist wieviel was wert sein könnte und noch nichts darüber aussagt welcher Preis dann wirklich realisiert werden kann.

    Verkehrswert ist immerhin der Wert der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre und dieser bestimmt sich letzlich erst beim Geschäftsabschluss, alles andere auch das Gutachten ist reine Spekualtion.


    Also anbieten, Preisfindung und Verhandlungen mit Käufern abwarten, dann gucken, ob's passt.

    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    Der Markt am Tag X legt den Wert fest und nicht irgend ein Gutachter. Wenn ich keinen anderen Käufer zu einem besseren Preis finde, was soll ich da machen, der Gutachter oder das Betreuungs-/NachlassGericht bringen mir auch keinen besseren Käufer.

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