Hallo,
folgender Fall:
Wir haben in einem Erbschein versehentlich die Angabe der Testamentsvollstreckung vergessen.
Nun wollten wir den Erbschein einziehen, aber das GBA hat die Ausfertigung des Erbscheins schon ersetzend gescannt, also die Ausfertigung vernichtet.
Grundsätzlich müsste ja nun direkt die Kraftloserklärung erfolgen oder reicht hier zB eine Bestätigung des GBAs, dass die Ausfertigung vernichtet wurde aus? Die Frage ist vielleicht etwas blöd, aber dieses "Problem" ist bei uns neu, da wir bis vor Kurzem selbst noch GBA waren und die Grundakten auch noch nicht elektronisch geführt wurden.
Liebe Grüße