Mal wieder eine Frage zum Thema GbR: Würdet ihr eine Berichtigungsbewilligung eines Vertreters eines GbR-Gesellschafters akzeptieren?
Es gab Veränderungen im Gesellschafterbestand der GbR. Letztendlich bleibt wohl nur eine Gesellschafterin übrig. Diese ist inzwischen etwas älter und hat ihrer Tochter eine (ganz normale und für einen normalen Grundstücksverkauf auch ausreichende) General- und Vorsorgevollmacht erteilt, mit der die Tochter nun kommt, die geschehenen Rechtsvorgänge darlegt und die Berichtigung des Grundbuches bewilligt. Gleichzeitig wird das Grundstück dann an einen Dritten verkauft.
Ich habe dabei irgendwie Bauchschmerzen. Bei einer normalen Bewilligung kann man sich natürlich vertreten lassen. Hier handelt es sich aber um eine Berichtigungsbewilligung, in der hauptsächlich die Veränderungen innerhalb der GbR schlüssig dargelegt werden, also Angaben zur Sache gemacht werden müssen. Diese Berichtigungsbewilligung ist ja eh nur eine Krücke, weil kein anderer Nachweis der Veränderungen in einer GbR in der Form von § 29 GBO möglich ist. Und nun kommt auch noch ein Vertreter, der mit dieser GbR nie etwas zu tun hatte! Irgendwie hebelt das den Sinn dieser Berichtigungsbewilligung doch aus
Zu dem Thema habe ich nirgends wirklich was gefunden. Es wird immer nur von der Berichtigungsbewilligung "der GbR-Gesellschafter" gesprochen.