Hallo zusammen,
ich soll auf Antrag der Stadt, die die Beerdigung des Erblassers in die Wege geleitet hat, die Bank ermächtigen, das noch vorhandene Guthaben (ca. 500,00 €) zur anteiligen Begleichung der Bestattungskosten an die Stadt auszuzahlen. Die Bankenanfrage hat ergeben, dass das Kontoguthaben gepfändet ist (Restforderung ca. 20.000,00 €). Es gibt einen vom Vollstreckungsgericht festgesetzten Pfändungsfreibetrag. Hindert mich die Pfändung jetzt irgendwie daran, den Beschluss zu erlassen. Alle bekannt gewordenen gesetzlichen Erben haben im Übrigen die Erbschaft ausgeschlagen.