Hinterlegung Sparbuch?

  • Hallo,

    die Vermieterin der Erblasserin reicht ein Sparbuch zur Nachlassakte und teilt die Anschrift des einzig bekannten gesetzlichen Erben (Zwillingsbruder der Erblasserin) mit. Auf dem Sparbuch befindet sich Guthaben i.H.v. ca. 400,00 €. Ich schreibe daraufhin den Bruder an, erkläre ihm den Sachverhalt und teile mit, dass er einen Erbschein beantragen muss wenn er das Sparbuch ausgehändigt bekommen möchte. Daraufhin geht eine privatschriftliche Ausschlagungserklärung von ihm ein. Ich teile ihm mit, dass diese nicht wirksam ist und erkläre die Möglichkeiten - keine Reaktion. In meinem letzten Schreiben bitte ich nochmal dringend um Rückruf, damit die Angelegenheit geklärt werden kann - wieder nichts.

    Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt noch? Sparbuch einfach in der Akte lassen? Hinterlegen?

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