Zunächst euch allen ein frohes neues Jahr!:)
Dann aber leider ein Problem:
Im Kaufvertrag erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Belastungsvollmacht zur Vorabbelastung des Kaufgegenstandes mit Grundschulden bis zur Höhe von 100.000 € zzgl. 25 % jährlicher Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 5 %.
Auf Grund dieser Vollmacht bestellt der Käufer eine Grundschuld in Höhe von 45.000 € zzgl. 20 % Jahreszinsen und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 10 %.
Sind die Nebenleistungen von der Vollmacht gedeckt? Wenn man den tatsächlichen Betrag (5.000 bzw. 4.500 €) zu Grunde liegt, passt das bei dieser teilweisen Ausnutzung. Bei Zugrundelegung des Prozentsatzes als solchen jedoch nicht. Ich finde leider keine Kommentierung dazu. Habt ihr eine Idee?