Nebenleistung durch Belastungsvollmacht erfasst?

  • Zunächst euch allen ein frohes neues Jahr!:)

    Dann aber leider ein Problem:
    Im Kaufvertrag erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Belastungsvollmacht zur Vorabbelastung des Kaufgegenstandes mit Grundschulden bis zur Höhe von 100.000 € zzgl. 25 % jährlicher Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 5 %.

    Auf Grund dieser Vollmacht bestellt der Käufer eine Grundschuld in Höhe von 45.000 € zzgl. 20 % Jahreszinsen und einer einmaligen Nebenleistung in Höhe von 10 %.

    Sind die Nebenleistungen von der Vollmacht gedeckt? Wenn man den tatsächlichen Betrag (5.000 bzw. 4.500 €) zu Grunde liegt, passt das bei dieser teilweisen Ausnutzung. Bei Zugrundelegung des Prozentsatzes als solchen jedoch nicht. Ich finde leider keine Kommentierung dazu. Habt ihr eine Idee?

  • Aus meiner Sicht müssen sich alle Teile einer Grundschuld innerhalb der von der Vollmacht vorgegebenen Grenze bewegen, unabhängig davon, ob es von der Gesamtbelastung noch passt. 10% Nebenleistung würde ich daher bei einer Bevollmächtigung für 5% Nebenleistung nicht eintragen.

  • Ebenso. Die Fälligkeiten von Zinsen und Nebenleistungen unterscheiden sich. Daher reicht die Vollmacht nicht aus. Das Thema hatten wir hier schon. Ich finde den Thread momentan aber nicht.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Reicht nicht aus, Nebenleistungen und Zinsen sind nicht Teil der Hauptforderung und können daher auch nicht in den "freien" Betrag eingerechnet werden.

    25% (bzw. 20%) Zinsen p.a. sind übrigens auch heftig und auch für Grundschuldzinsen mindestens mal hart an der Grenze der Sittenwidrigkeit. Deutsches Kreditinstitut?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich habe das gefunden. Hilft es?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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