Hallo,
es wurde eine Nachlasspflegschaft angeordnet. Im Beschluss fehlt der Name nebst Adresse des Nachlasspflegers, versehentlich ist hier der Antragsteller drin (Bestallungsurkunde ist richtig). Danach habe ich die Akte übernommen und den Fehler leider nicht gesehen.
Es wurde Vergütung aus der Staatskasse ausgezahlt und die Pflegschaft aufgehoben (vor 5 Monaten).
Der Bezirksrevisor ist der Meinung ich solle den Anordnungsbeschluss gem. § 42 FamFG berichtigen, damit dem Nachlasspfleger zu Recht die Vergütung als berufsmäßiger NLP ausgezahlt wurde.
Kann mir jemand helfen, ob dies noch sinnvoll und möglich ist?