Morgen!
Kurze Frage: der Notar hat hier Kaufvertrag und Grundschuldbestellungsurkunde eingereicht und Vormerkung sowie Grundschuld nach § 15 GBO beantragt.
Für die Grundschuldbestellung wurde jedoch die Ausfertigung für die Bank (anstelle jener fürs Grundbuchamt) eingereicht. Hättet ihr damit ein Problem?