Antrag Aufhebung PKH nach Ende des Verfahrens?

  • Hallo,

    in einer Sache ist PKH bewilligt worden. Es wurde ein Vergleich geschlossen und PKH auch gezahlt. Jetzt kommt der Mandant und sagt, dass er von dem Vergleichsbetrag, den die Gegenseite gezahlt hat, an die Anwaltsvergütung zahlen möchte. Nach § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO dürfen wir ja nicht vom Mandanten Geld nehmen.

    Wir hatten uns überlegt, dass wir dem Gericht anzeigen, dass der Vergleichsbetrag gezahlt wurde und um Aufhebung der PKH bitten. Geht das jetzt noch? Oder muss er die Wahlanwaltsvergütung an die Staatskasse zahlen und diese wird uns dann überwiesen?

    Danke vorab

    Liane

  • Das sehe ich anders. Ihr dürft kein Geld nehmen.

    Ich würde also dem Gericht die Rückzahlbereitschaft der Partei mitteilen und um Abänderung der PKH bitten, dazu würde ich meine Wahlanwaltsliquidation beifügen.

    Eigentlich müsste das Gericht dann eine Einmalzahlung in Höhe der gesamten Kosten anordnen.

  • Wir hatten uns überlegt, dass wir dem Gericht anzeigen, dass der Vergleichsbetrag gezahlt wurde und um Aufhebung der PKH bitten. Liane

    Die PKH wäre nicht aufzuheben, sondern es wäre eine Einmalzahlung anzuordnen.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

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