Alleinerbe wohnt in der Schweiz

  • Schönen guten Tag!

    Der Alleinerbe ist in die Schweiz verzogen. Unglücklicherweise wurde der ausgefüllte Wertermittlungsbogen -trotz Erinnerungsschreiben noch in Deutschland- bisher nicht übersandt.

    Ich würde ihm jetzt ausnahmsweise formlos (also mit einfacher Post) die beabsichtigte Wertfestsetzung nach meiner großzügigen Schätzung androhen und ihm letztmalig die Gelegenheit geben, den Wertermittlungsbogen hier einzureichen.

    Ich würde sagen, eine letzte Frist von 1 Monat dürfte dafür ausreichend sein?

    Meldet er sich nicht, setze ich den Wert gem. § 79 GNotKG fest und stelle diesen Beschluss im Rahmen der Rechtshilfe förmlich in der Schweiz zu?

    Meint ihr, ich kann das so machen?

    Kann eigentlich die Landeskasse in der Schweiz vollstrecken?

    Grüße Döner

  • Theoretisch könnte die Landeskasse gem. ZRHO vollstrecken. In der Praxis passiert das aber fast nie, da die Kosten oft in keinem Verhältnis zur einzuziehenden Forderung stehen. Es wird dem Kostenschuldner eine Rechnung übersandt, aber wenn die nicht freiwillig gezahlt wird, kommt regelmäßig eine Mithaftanfrage unter Hinweis auf den dauernden Aufenthalt des Kostenschuldners im Ausland.

    Ich würde einfach mal bei der Landeskasse anrufen um abzuklären, ab welcher Forderungshöhe man dort diesbezüglich tätig wird.

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