Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Die absonderungsberechtigte Bank zieht bislang die Mieten der insolventen KG ein aufgrund offen gelegter, wirksamer Mietabtretung. Aufgrund der vorl. Insolvenzverwaltung beanspruche ich nunmehr die laufenden Mieterträge. Die vorl. Verwaltung wurde am 15.12. angeordnet. Ich habe sämtliche Mieter der ETWs der KG angewiesen, ab 01.01.2017 ausschließlich an mich zu leisten. Nunmehr vertritt die Bank die Meinung, dass ihr die Mieten rechtlich weiter zustehen. Wie verhält es sich im vorl. Verfahren? Im eröffneten Verfahren ist die Sachlage klar unter § 110 InsO geregelt. Im Uhlenbruck sind die Ausführungen m.E. nicht klar entnehmbar, ob ich auch im vorl. Verfahren berechtigt bin, Mieterträge einzuziehen. Der Beschluss über die vorl. Verwaltung gibt meine Einzugsberechtigung zumindest klar wieder. Sofern ich einzugsbefugt bin, würdet ihr die Kalt- oder Warmmieten einziehen, wenn eine Hausverwaltung vorhanden ist? M.E. nur kalt bzw. müsste ich dann die Hausgelder bzw. NK monatlich an die Hausverwaltung abführen? Besten Dank vorab für eure Mithilfe.