Hallo,
die Betreute ist ins Frauenhaus gezogen und dort auch gemeldet. Kann der Betreuer weiterhin nach dem Status "Wohnung" abrechnen ?
Frauenhaus = Heim ?
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Schulleck -
5. Januar 2017 um 13:40
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Wurde die alte Wohnung aufgegeben ?
Ich würde das FH nur als vorübergehenden Verbleib ( hoffentlich ! ) ähnlich wie ein absehbarer Krankenhausaufenthalt betrachten. -
Unabhängig von der Frage, ob noch eine Wohnung besteht (in die eine Rückkehr vermutlich nicht möglich sein wird, weil der Grund für den Einzug in das Frauenhaus dort lebt oder zumindest die Adresse kennt) und wie lange der Aufenthalt tatsächlich dauert, dürfte ein Frauenhaus nicht mit einem Heim gleichzusetzen sein.
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Für mich schon deshalb kein Heim, weil der Aufenthalt nicht auf Dauer angelegt ist.
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Für mich schon deshalb kein Heim, weil der Aufenthalt nicht auf Dauer angelegt ist.
und keine Rundumversorgung hat.
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so sehe ich es auch - der Aufenthalt ist nicht auf Dauer angelegt.
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