Nachweis Einzelvertretungsbefugnis InsoVerwalter Großbritannien

  • Hallo alle zusammen,

    wie ist nachzuweisen, dass ein InsoVerwalter in Großbritannien einzelvertretungsberechtigt ist? In der Bestellung steht nichts. Aus dem Gesetz Insolvency Act 1986 Schedule B1 Paragraph 100 (2) ergibt sich für mich, dass sowohl Einzelvertretungsbefugnis als auch gemeinschaftliche Vertretung mit einem anderen IV vorliegen kann. Ich brauche den Nachweis in Form des § 29 GBO wegen der Löschung einer GS im GB.

  • Section 100 gilt nur für "freiwillige" Verfahren. Davon kann normalerweise keine Rede sein.
    [Im übrigen: Nach Section 100 gibt es nur einen ('den') Liquidator: 'The creditors and the company at their respective meetings mentioned in section 98 may nominate a person to be liquidator. (...) The liquidator shall be the person nominated by the creditors (...)"]

    Wer das ist, wird in der London Gazette (das Äquivalent zum Bundesanzeiger) veröffentlicht, http://www.thegazette.co.uk - einfach den Namen des Insolvenzschuldners eingeben.
    Im Suchmenu kann man das noch verfeinern ("Money" - "Corporate insolvency" - usw...) Das könnte dann etwa so aussehen (zu Darstellungszwecken: öffentliches Dokument, nicht freiwilliges Verfahren, weithin bekannter Insolvenzschuldner): https://www.thegazette.co.uk/notice/L-58832-619752

    "The Liquidator" ist eine Amtsbezeichnung, nicht der Titel einer bestimmten Person, und auch wenn mehrere ("joint") benannt sind, dürfen (!) sie nicht ihren Namen verwenden, Section 163,:

    "The liquidator of a company shall be described—
    (a)where a person other than the official receiver is liquidator, by the style of “the liquidator” of the particular company, or
    (b)where the official receiver is liquidator, by the style of “the official receiver and liquidator” of the particular company;
    and in neither case shall he be described by an individual name."

    Daher kann von mehreren jeder alleine handeln.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Hallo Tom,

    vielen lieben Dank. Der IV hier ist nur als additional joint administrator bestellt. In der Bestellung wird auf Insolvency Act 1986, Paragraph 103 Schedule B1 verwiesen. Mein Englisch ist dafür leider einfach viel zu schlecht. :oops:

    Übrigens sehr schöne Signatur.. Das nächste Mal dann bitte Kraftklub mit K. ;)

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