Erfahrungsstufen nach vorangegangener Ausbildung im anderen Bundesland

  • Hallo und einen wunderschönen guten Morgen ersteinmal. Ich weiß jetzt nicht ob ich das in das richtige Thema poste. bitte korrigiert mich 😜 folgendes: Ich habe meine Ausbildubg zur Justizfachangestellten im September 2011 in Hessen gemacht und bin damit im Fabruar (verkürzt) 2014 fertig gewesen. Direkt im Anschluss habe ich ein halbes Kahr beim Betreuungsgericht in Hessen gearbeitet. Dann habe ich in Bawü im September 2014 den mittleren Dienst (JSekr'in) begonnen und Mitte November 2016 abgeschlossen. Nun arbeite ich bei einem Gericht in BaWü als Geschäftsstellenbeamtin. Nun geht es um die Eingruppierung der Erfahrungsstufen. Zählt die Dienstzeit aus Hessen mit? Und wenn ja zählt da auch die Ausbildungszeit mit? Vielleicht könnt ihr mir etwas weiterhelfen da uns das während dem Unterricht und beim Fachlehrgang jeweils unterschiedlich erklärt wurde. vielen Dank und. Liebe Grüße knoedeline

  • Die Angestelltenzeit in Hessen dürfte mitzählen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 LBesGBW).
    Die Zeiten der Ausbildung natürlich nicht, denn die Ausbildung ist ja keine Tätigkeit im Beruf; sie schafft vielmehr die Voraussetzung für eine Tätigkeit in diesem Beruf. Deine Bezügestelle wird die da aber bestimmt genaueres sagen können.

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