Guten Morgen!
Ich habe eine Frage bzgl. ff. Sachverhalts:
Der Gerichtsvollzieher ist mit der Zustellung eines Schriftstückes incl. von Wohnungsschlüsseln durch Aufgabe zur Post beauftragt. Der Der Adressat (= Vermieter) wohnt in der Schweiz, die Mietwohnung ist in Berlin gelegen. Auftraggeber ist eine Kanzlei aus Hannover, so dass ich davon ausgehe, dass die Mieter dort wohnhaft sind. Wonach richtet sich hier die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers?
Könnt ihr mir helfen??