Familiengerichtliche Genehmigung Rangrücktritt

  • Ich habe über eine familiengerichtliche Genehmigung eines Rangrücktrittes zu entscheiden.
    Das minderjährige Kind wird von beiden Eltern vertreten.
    Für das minderjährige Kind wurde am Grundstück des Vaters eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen.
    Nun hat der Vater die Eintragung einer Grundschuld für eine Bank im Rang vor der Rückauflassungsvormerkung beantragt.
    Besteht für die Eltern ein Vertretungsausschluss ?
    Es besteht ja die Möglichkeit, dass aus der Grundschuld eine Eigentümergrundschuld für den Kindesvater wird.
    Wäre nach §§ 1629, 1796 BGB den Eltern die Vertretung zu entziehen und ein Ergänzungspfleger zu bestellen ?

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