Beantragt wurde die Eintragung von Eigentümer-Briefgrundschulden. Da die sanierungsrechtliche Genehmigung fehlte, wurde zwischenverfügt. Im Nachgang ist ein Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek eingegangen. Es wurde für die Briefgrundschulden Vormerkungen gemäß § 18 GBO eingetragen und dann die Zwasi.
Die Frist für die Vorlage der Genehmigung der Sanierungsbehörde wurde auf Antrag nochmal verlängert.
In der Zwischenzeit wurde für ein anderes Grundstück des Eigentümers die Zwangsversteigerung angeordnet. Daraufhin habe ich meine hiesige Zwischenverfügung dahingehend ergänzt, dass ich die Eintragung der Eigentümer-Briefgrundschulden von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig mache. Diese Frist läuft nun noch. Die Genehmigung der Sanierungsbehörde liegt allerdings auch noch nicht vor.
Und wie kann es auch anders sein, nun kommt auch hier das Ersuchen auf Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks.
Ich könnte ja jetzt ohne Probleme den Zwangsversteigerungsvermerk eintragen, d.h. ich werde es auch tun.
Was passiert aber mit den Vormerkungen für die Grundschulden? Muss ich da jetzt in irgendeiner Form reagieren oder warte ich einfach den Fristablauf ab?