Familienstammbuch

  • Guten Morgen Kollegen,

    ist ein Familienstammbuch des Verstorbenen ein hinterlegungsfähiger Gegenstand? Ich kann in keinem Kommentar etwas darüber finden, ob ich das Buch unter sonstige Urkunden fassen kann.

    Danke für die Meinungen.

  • Familienstammbücher sind sonstige Urkunden, die Beweiswert haben bzw. erlangen können und damit grundsätzlich hinterlegungsfähig sein können (allg. noch zur Hinterlegungsordnung Bülow/Schmidt HinterlO 4. Auflage § 5 Rn. 11).

    Allerdings ist Dein geschilderter Sachverhalt zu knapp, um tatsächlich eine fundierte Aussage darüber zu treffen, ob überhaupt im Einzelfall ein Hinterlegungsgrund vorliegt:

    Wieso soll ein Familienstammbuch hinterlegt werden?
    Ist der Besitzer verstorben?
    Wie alt ist das Familienstammbuch?
    Ist ein Erbfall betreffend der Familienmitglieder im Stammbuch bekannt?

  • Danke, so ist das, wenn man mit alten Kommentaren arbeiten muss. Ich habe leider nur die 3. Auflage :oops:

    Der ehemalige Betreuer des Verstorbenen hat das Familienstammbuch und ein Sparbuch eingereicht. Die Erben des Verstorbenen sind unbekannt.

    Bei dem Stammbuch handelt es sich um das der Eltern des Verstorbenen. Es sind nur die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde des Betroffenen drin. Nicht mal die Sterbeurkunden der Eltern, obwohl diese sicher schon verstorben sind.

    Vielen Dank für den Hinweis, ich werde den ehemaligen Betreuer jetzt nochmal wegen des Hinterlegungsgrundes anschreiben.

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