Hallo,
ich will einen Urkunden-Mahnantrag, bestehend aus mehreren Einzelforderungen stellen. Bevor ich im Online-Mahnantrag eine zweite Forderung bezeichnen kann kommt jedoch der Text: "Ein weiterer Anspruch kann beim Urkundenmahnverfahren nicht erfasst werden!"
M.E. ergibt sich diese Einschränkung des Urkunden-Mahnverfahrens jeweils nur auf eine Forderung weder aus dem Gesetz (§ 703a ZPO) noch aus der Rechtsprechung.
Kann mir jemand ein paar Hintergründe nennen und mir sagen, wie ich mehrere Ansprüche in einem Urkunden-Mahnverfahren geltend machen kann?
Gruß
DD