Guten Morgen,
als Neuling weiß ich noch nicht so genau, wie "streng" ich bei der jährlichen Rechnungslegung sein soll.
Wenn der Vormund zu Beginn angibt, dass kein Vermögen vorhanden ist und kein Geld eingeht, wird hier auch nicht nach einer jährlichen Rechnungslegung gefragt.
Was ist jedoch wenn das Kind Pflegegeld und Kindergeld bekommt? Muss ich mir dann jährlich aufzeigen lassen wohin das Geld überwiesen und wofür es ausgegeben wird?
Eigentlich bekommen doch die Vormünder als Pflegeeltern das Geld, damit die Lebenshaltungskosten getragen werden können.
Schon einmal vielen Dank!