Formwechsel vor Titel

  • Im Verfahren wurde ein Vergleich geschlossen und ein KFB ist ergangen. Jetzt beantragt die Klägerin die Umschreibung der Titel aufgrund Formwechsels auf Klägerseite, der bereits vor Vergleichsabschluss erfolgte, aber dem vertretenden Rechtsanwalt erst jetzt bekannt wurde. Aus der Bx GmbH & Co KG wurde die By GmbH.
    Eine Rechtsnachfolge liegt m.E. nicht vor. Aber kann man beide Titel (§§ 724, 795 ZPO) jetzt mit dem Vermerk versehen, dass die Klägerin nunmehr als XX firmiert? Oder muss das Rubrum gemäß § 319 ZPO berichtigt werden (irgendwas habe ich da noch im Hinterkopf, kann es aber nicht im Kommentar wiederfinden)?

  • Aber hier dürfte doch keine Rechtsnachfolge vorliegen. § 325 ZPO findet dann doch keine Anwendung?

    Da hast Du vollkommen recht. :einermein

    Bezüglich des in Deinem Fall vorliegenden identitätswahrenden Formwechsels hilft Dir vielleicht das hier weiter:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…rteibezeichnung

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Die Klagepartei führt nach Erlass eines VU einen Formwechsel durch. Der Beschluss der HV hierzu erging bereits vor Erlass des VU. KFA ging sodann nach Erlass und Verkündung des VU, jedoch noch vor Wirksamkeit des Formwechsels bei Gericht ein. Ein KFB wurde bisher noch nicht erlassen.

    Kann der KFB nun ohne Weiteres auf die neue Firma lauten (Antrag wurde ja noch unter alter Firma gestellt und Urteil lautet ebenso auf die alte Firma, Notarbestätigung über Formwechsel wurde mit eingereicht)?

    Vielen Dank vorab und Gruß

  • Die Klagepartei führt nach Erlass eines VU einen Formwechsel durch. Der Beschluss der HV hierzu erging bereits vor Erlass des VU. KFA ging sodann nach Erlass und Verkündung des VU, jedoch noch vor Wirksamkeit des Formwechsels bei Gericht ein. Ein KFB wurde bisher noch nicht erlassen.

    Kann der KFB nun ohne Weiteres auf die neue Firma lauten (Antrag wurde ja noch unter alter Firma gestellt und Urteil lautet ebenso auf die alte Firma, Notarbestätigung über Formwechsel wurde mit eingereicht)?

    Vielen Dank vorab und Gruß

    Also ich würde das erst an den Richter vorlegen, damit er über eine eventuelle Berichtigung des Rubrums entscheidet und dann beim KFB einfach das Rubrum so verwenden, wie der Richter entschieden hat.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Also ich würde das erst an den Richter vorlegen, damit er über eine eventuelle Berichtigung des Rubrums entscheidet und dann beim KFB einfach das Rubrum so verwenden, wie der Richter entschieden hat.

    Sorry, wurde nicht von mir erwähnt: dies wurde bereits veranlasst... der Antrag auf Rubrumsänderung im VU (so hat der zuständige Richter die Mitteilung der Klagepartei auch ausgelegt) wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Umwandlung selbst erst nach Erlass des VU wirksam wurde und dieses daher nicht zu berichtigen sei. Aber was heißt das jetzt für mich? Der KFB wird ja jetzt erst nach der Umwandlung erlassen... neue Firma in den KFB?

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